Wie jedes Jahr, stellen auch morgen Abend wieder eine Vielzahl von Kindern und Erwachsenen ihre geputzten Schuhe vor die Tür und hoffen auf Geschenke und Süßigkeiten vom Nikolaus. Eine Tradition, die in Mehrfamilienhäusern jedoch zu schwerwiegenden Unfällen führen kann. Denn zu viele Schuhe und dauerhaft abgestellte Gegenstände im Treppenhaus und Hausflur sind Stolperfallen, versperren Rettungswege, gefährden Bewohner und sind schlichtweg verboten.
Vor dauerhaft abgestellten Gegenständen im Treppenhaus und Hausflur wird in Mehrfamilienhäusern gewarnt. Gerade in den Wintermonaten bleiben oftmals Schuhe und Regenschirme im Hausflur zurück. Das verleitet dazu, auch andere Gegenstände im Hausflur abzulegen. So wird aus ein Paar Schuhen auch gern mal ein ganzes Schuhregal, stellt der DDIV fest. Allerdings können sich diese als Stolperfallen und Brandbeschleuniger erweisen und Mitbewohner wie Besucher gefährden.
Unproblematisch sind Fußmatten vor der Haustür. Bei schlechtem Wetter können dort auch vorübergehend Schuhe abgestellt werden. Allerdings gehören weder Schuhschränke, noch Garderobenständer, Getränkekästen oder Mülltüten in den Hausflur. Auch wenn das Treppenhaus sehr breit ist und ein Mindestabstand von rund einem Meter als Rettungsweg freigelassen wird, können Gegenstände gerade bei einem Brand oder Rauchentwicklung die Arbeit der Feuerwehr und die Rettung von Personen stark beeinträchtigen.
Treppenhäuser und Flure gehören zum Gemeinschaftseigentum und können von Eigentümern und Mietern genutzt werden, so lange Mitbewohner nicht beeinträchtigt werden. Das dauerhafte Abstellen von Gegenständen im Hausflur wird jedoch untersagt. Die Hausordnung enthält zudem oft spezielle Regelungen. Es empfiehlt daher einen Blick in die Hausordnung und befürwortet vor allem gegenseitige Rücksichtnahme. Das kurzzeitige Aufstellen von Nikolausstiefeln jedoch wird erfahrungsgemäß von vielen Mietern und Eigentümern toleriert.