Große Erleichterung für Verwalter
Bereits seit Anfang April befindet sich auf der Website der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder der Hinweis, dass aufgrund der Corona-Krise der Zensus 2021 verschoben werden soll. Nun folgte mit der geplanten Verschiebung um ein Jahr erstmals ein konkreter Zeitrahmen. Für Immobilienverwalter ist diese Verschiebung eine große Entlastung: „Eine Zählung in diesem Umfang hätte einen großen Mehraufwand in Zeiten bedeutet, in denen die Einsatzstärke der WEG-Verwalter an anderen Stellen dringender benötigt wird“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung sind weit umfassender als beim letzten Zensus. Immobilienverwalter müssen aber im Moment ihren Fokus auf die ‚Nachwehen‘ der Corona-Krise bzw. die Konjunkturmaßnahmen wie der Umsatzsteuerabsenkung legen. Wir sind darum sehr erleichtert.“
Problem EU-Recht
Der Zensus findet seit 2011 alle zehn Jahre EU-weit statt. Eine Verschiebung in Deutschland wirft also organisatorische und rechtliche Fragen zu einer Änderung des EU-Rechts im Hinblick auf das weitere Verfahren auf. Bislang gibt es keine offiziellen Informationen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu einem neuen Stichtag.
Quelle:
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