Zensus soll verschoben werden

Laut einem Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat soll der geplante Zensus 2021 um ein Jahr verschoben werden. Dies war einer der Punkte des vom BVI geforderten 4-Punkte-Moratoriums für Immobilienverwalter.

 

Große Erleichterung für Verwalter

Bereits seit Anfang April befindet sich auf der Website der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder der Hinweis, dass aufgrund der Corona-Krise der Zensus 2021 verschoben werden soll. Nun folgte mit der geplanten Verschiebung um ein Jahr erstmals ein konkreter Zeitrahmen. Für Immobilienverwalter ist diese Verschiebung eine große Entlastung: „Eine Zählung in diesem Umfang hätte einen großen Mehraufwand in Zeiten bedeutet, in denen die Einsatzstärke der WEG-Verwalter an anderen Stellen dringender benötigt wird“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung sind weit umfassender als beim letzten Zensus. Immobilienverwalter müssen aber im Moment ihren Fokus auf die ‚Nachwehen‘ der Corona-Krise bzw. die Konjunkturmaßnahmen wie der Umsatzsteuerabsenkung legen. Wir sind darum sehr erleichtert.“

 

Problem EU-Recht

Der Zensus findet seit 2011 alle zehn Jahre EU-weit statt. Eine Verschiebung in Deutschland wirft also organisatorische und rechtliche Fragen zu einer Änderung des EU-Rechts im Hinblick auf das weitere Verfahren auf. Bislang gibt es keine offiziellen Informationen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu einem neuen Stichtag.

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin
Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de

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