Das Hausgeld, eine Art Nebenkostenabrechnung für Eigentümer, enthält Betriebskosten, Ausgaben für die Verwaltung und die Instandhaltung des Gebäudes – z.B. Kosten für Wasser, Heizung, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Reinigung, Hausmeister, Fahrstuhl, Schornsteinfeger oder Gärtner. Einige der Posten können auf die Mieter umgelegt werden, andere müssen vom Vermieter übernommen werden. Ein Teil des Hausgeldes fließt in die Instandhaltungsrücklage. So können etwa Reparaturen bezahlt werden, die durch die Alterung des Gebäudes entstehen.
Die Verwaltung stellt einen Wirtschaftsplan auf, der als Grundlage für das Hausgeld dient und von der Eigentümerversammlung genehmigt werden muss. Mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels werden die Kosten auf die Eigentümer umgelegt. Hier
ist der Miteigentumsanteil (Teil am gemeinschaftlichen Eigentum) ausschlaggebend.
Am Jahresende stellt der Hausverwalter eine Abrechnung zusammen – Überschüsse werden zurückgezahlt, fehlende Beträge müssen nachgezahlt werden.