Nach einer Übergangsfrist bis 1. Juli 2024 müssen Mieter ihren TV-Dienst nun in Einzelabrechnung abonnieren. „Große, langfristige Versorgungsverträge, die Vermieter bzw. Verwalter für ihre Mieter und Eigentümergemeinschaften vereinbaren konnten und die aufgrund dieses Sammelabos entsprechend günstiger waren, gehören damit der Vergangenheit an“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Dies gefährdet aufgrund der nicht mehr möglichen Planungssicherheit für Netzanbieter den gesamten Breitbandausbau.“
Streichung der Umlagefähigkeit
Ein besonders großer Kritikpunkt ist die nun folgende Mehrbelastung von Mietern, vor allem mit geringem Einkommen. Sie können ihre Kabelgebühren nicht mehr den Betriebskosten zurechnen, weshalb diese vom Wohngeld nicht mehr gedeckt werden. „Zudem handelt es sich um eine viel zu kurze Übergangsfrist“, kritisiert Meier. „Verträge für Millionen Haushalte müssen neu verhandelt und künftig einzeln abgerechnet werden. Dies wird aufgrund des gestiegenen Mehraufwands auch zu höheren Kosten für die Immobilienverwaltung führen.“
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