Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. ist begeistert über die Einigung der großen Koalition auf die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter. „Der Sachkundenachweis ist nicht nur eine Qualitätsversicherung, sondern dient als solche vor allem dem Verbraucherschutz. Wir sind davon überzeugt, dass der Nachweis als vertrauensbildende Maßnahme die produktive und konstruktive Zusammenarbeit von Immobilienverwaltern und Eigentümern fördern wird“, so BVI-Präsident Thomas Meier.
Mit dem Sachkundenachweis wurde die seit Jahren zentrale Forderung des BVI erfüllt. „Bereits im März sahen wir bei der WEG-Konferenz, die wir gemeinsam mit dem IVD veranstaltet haben, eine breite überparteiliche Zustimmung zu dieser Form der Qualitätssicherung. Unserer Forderung nach einem Sachkundenachweis haben wir unter anderem auch in einem Brief an die zuständigen Ministerien Nachdruck verliehen. Dass unsere intensiven Bemühungen gerade der vergangenen Monate nun endlich Früchte tragen, freut uns sehr. Endlich haben wir mit diesem in den letzten Jahren wichtigsten Anliegen der Immobilienverwaltung Gehör gefunden“, zeigt sich Meier begeistert.
Auch ein weiterer Diskussionspunkt – jener über die Kompetenzen des Verwalters – konnte geklärt werden. Dazu Thomas Meier: „Die Konkretisierung der Zuständigkeiten und Aufgaben des Immobilienverwalters ist begrüßenswert. Wir sehen den Verwalter damit ganz klar in seiner Position gestärkt, was bei der Vielzahl seiner Aufgaben auch eine dringende Notwendigkeit ist. Mit diesen Fortschritten kann das WEMoG nun auf die Zielgerade biegen.“
Große Erleichterung – gerade für die Verwaltung in Krisenzeiten
Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz kommen nun nicht nur der Sachkundenachweis, sondern auch Regelungen für den Einbau von Ladepunkten für E-Mobilität, für Hochgeschwindigkeitsinternet und nicht zuletzt für die digitale Eigentümerversammlung. „Gerade für die Immobilienverwaltung in Pandemie-Zeiten stellt das WEMoG eine große Erleichterung dar“, meint Meier. „Mit dieser Einigung kann die Reform nun wahrscheinlich noch im November Inkrafttreten.“
Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin
Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de