Die Reform des Mietspiegelrechts umfasst den Gesetzentwurf Mietspiegelreformgesetz sowie die Mietspiegelverordnung. Die Entwürfe wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam vorgelegt.
Das Mietspiegelreformgesetz
Mit dem Mietspiegelreformgesetz sollen die Bedingungen für die Erstellung eines Mietspiegels verbessert werden. Die Frist für die Anpassung von Mietspiegeln soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden, qualifizierte Mietspiegel sind nach spätestens fünf Jahren neu zu erstellen. Mieter und Vermieter sollen künftig dazu verpflichtet werden, für die Erstellung des Mietspiegels Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnung zu geben.
Die Mietspiegelverordnung
Aktuell werden insbesondere qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren vermehrt in Frage gestellt. Darum sollen in der Mietspiegelverordnung Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel festgelegt werden, wodurch man sich mehr Rechtssicherheit erhofft. Auch für einfache Mietspiegel sind niedrigschwellige Anforderungen bezüglich Dokumentation und Veröffentlichung im Entwurf enthalten.
Die Mietspiegelverordnung benötigt noch die Zustimmung des Bundesrates. Sie soll zeitgleich mit dem Mietspiegelreformgesetz in Kraft treten, das dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt wurde und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten wird.
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