Werden Bäume gefällt, die krank oder bruchgefährdet sind, so seien die Kosten als Betriebskosten auf den Mieter umlagefähig, auch wenn sie nicht in festem Turnus anfallen, sagt AG Hamburg-Wandsbek (04.12.2013 – 715 C 283/13 in ZMR 2014, 804).
Quelle:
Haus und Grund Niedersachsen,
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