Damit sollen kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Vereine entlastet werden. Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu stellen, gilt nach geltendem Recht schon für Unternehmen, bei denen sich „in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“.
Der BVI e.V. begrüßt diese neue Entwicklung. Schon vor einem Jahr bei Einführung der neuen DSGVO warnte BVI-Präsident Thomas Meier vor „den enormen personellen und finanziellen Belastungen vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen“. Mit der jetzt zu erwartenden Entschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes könnten innovative, digitale Geschäftsmodelle in der Immobilienverwaltung vor unnötiger Bürokratie geschützt werden.
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