Für ein sicheres Zuhause Ihrer Eigentümer sind Schutzmaßnahmen also nach wie vor von großer Wichtigkeit. Die Bundesregierung stellt der KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau 2019 erneut 65 Millionen Euro für ein Förderprogramm zur Verhinderung von Einbruchsdelikten zur Verfügung.
Informieren Sie Ihre Eigentümer über die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuschüsse zu stellen, wenn diese ihre Immobilie mit Sicherheitstechnik, wie z.B. Querriegeln an Haustüren, abschließbaren Fenstergriffen, Alarmanlagen etc. ausrüsten möchten.
Bei den ersten 1.000 Euro, die investiert werden, gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird ein Zuschuss von 10 Prozent gewährt. Maximal ist ein Investitionszuschuss von 1.600 Euro möglich. Die Durchschnittsfördersumme liegt bei immerhin 500 Euro.
Welche Maßnahmen förderfähig sind und wie die Zuschüsse beantragt werden können, finden Sie hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/
Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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