Kabinett beschließt Berufszulassungsregelungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter

Die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs:

Einführung einer Erlaubnispflicht für WEG-Verwalter in § 34c der Gewerbeordnung
Nachweispflicht von Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen und verbindlicher Sachkundeprüfung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter, die bereits sechs Jahre am Markt tätig sind, sollen von der Sachkundeprüfung befreit sein (sog. Alte-Hasen-Regelung)
Pflicht zur Prüfung der Qualifikation der Mitarbeiter, bevor diese tätig werden. Sachkundenachweis aber nicht erforderlich, es genügen Abschlüsse, Zertifikate oder Schulungen privater Bildungsträger und Akademien. (Gilt nur für Mitarbeiter, die aktiv an der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen oder der Erstellung von Wohngeldabrechnungen beteiligt sind. Sekretariatsarbeiten, Buchhaltung oder Personalverantwortliche sind ausgenommen.)
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. setzt sich seit seinem Bestehen für die Einführung von Mindestvoraussetzungen zur Ausübung der Verwaltertätigkeit ein. Dass diese Bemühungen nun endlich von Erfolg gekrönt werden, freut besonders BVI-Präsident Thomas Meier: „Ich begrüße ausdrücklich den Kabinettsbeschluss zur Einführung beruflicher Mindestanforderungen für Immobilienverwalter. Gleichzeitig plädiere ich dafür, den Verbraucherschutz in unserer Branche langfristig noch weiter auszubauen, beispielsweise durch den Nachweis einer Vermögensschaden- und Vertrauensschadenversicherung wie er bei BVI-Mitgliedern bereits Pflicht ist. Ebenso sollten auch die Mietverwalter in die Erlaubnispflicht miteinbezogen werden.“

Das Gesetz wird voraussichtlich zum 1. Quartal 2017 verkündet. Nach der Erarbeitung einer Rechtsverordnung, in der die Kriterien des Sachkundenachweises ausformuliert werden, wird das Gesetz voraussichtlich Ende 2017 in Kraft treten. Mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten haben Immobilienverwalter und Makler die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie von der Sachkunde befreit sind.

Quelle:

BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin

Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de

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