Immobilienkauf bald nicht mehr in bar möglich

Das Kabinett hat den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Bundestagsdrucksache 20/4326) verabschiedet, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt erhöhen. Dazu sollen Grundbuchämter ab 1. Juli 2023 Daten von Eigentümern und Flurstücken an das Transparenzregister melden.

Mit diesem Verfahren soll die Zeit überbrückt werden, bis eine bundesweite elektronische Abfragemöglichkeit der Grundbücher (Datenbankgrundbuch) fertig gestellt ist.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche dienen. So sollen insbesondere Barzahlungen beim Immobilienkauf künftig nicht mehr möglich sein. Auch Kryptowährungen und Rohstoffe sollen als Zahlungsmittel ausgeschlossen sein.

Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II werden jedoch vor allem behördliche Strukturen verbessert. Die Koordination auf Bundesebene soll durch eine neu zu schaffende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums erfolgen. Dort werden Ermittlungs- und Sicherstellungskompetenzen gebündelt. Mit einem Register für sanktionierte Personen und deren Vermögenswerte will man die Eigentumsverhältnisse beziehungsweise den wirtschaftlich Berechtigten besser nachvollziehen. Und schließlich soll eine zentrale Hinweisannahmestelle eingerichtet werden.

Die Regelungen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II gehen weit über das erst im Mai verabschiedete Sanktionsdurchsetzungsgesetz I hinaus. Sie zielen in allererster Linie darauf, Sanktionen gegen Russland – beispielsweise gegen das Vermögen russischer Oligarchen in Deutschland – wirksam und zielgenau durchsetzen zu können. Der Regierungsentwurf wird am 21. November in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses diskutiert.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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