Die dort vorgeschlagenen geschlagenen gesetzgeberischen Maßnahmen sind im Wesentlichen folgende:
- Abschaffung des Beschlussfähigkeitsquorums bei WEG-Versammlungen
- Möglichkeit der Einberufung außerordentlicher WEG-Versammlungen auf elektronischem Wege (E-Mail)
- verbesserte Förderung der Elektromobilität durch geringere Hürden beim Einbau von Ladestationen
- Erleichterung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in der Wohnung
Hier für Sie der Link zum gesamten Abschlussbericht der AG: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/082719_Abschlussbericht_Reform_WEG.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Quelle:
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