Das Gebäudeenergiegesetz ist erst einmal vom Tisch. Der Entwurf wurde auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht in der gestrigen Kabinettssitzung, wie ursprünglich vorgesehen, verabschiedet. Die Unionsfraktion kritisiert u. a. den geplanten Niedrigstenergiestandard Effizienzhaus 55 für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand, der mit den Geboten der Wirtschaftlichkeit nicht vereinbar sei und dem Ziel, verlässliche Rahmenbedingungen für bezahlbares Bauen und Wohnen zu gewährleisten, widerspreche. Eigentlich sollte das Gesetz noch im Februar verabschiedet werden und im Januar 2018 in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerin sah u. a. vor, das Energieeinsparrecht für Gebäude mit der Zusammenlegung von EnEG, EEWärmeG und EnEV zu vereinheitlichen. Darüber hinaus sollte die Berechnung der Primärenergiefaktoren unter Berücksichtigung der Klimawirkung einzelner Energieträger sowie deren Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung weiterentwickelt werden. Der Ausstellung von Energieausweisen sollte in Zukunft eine Vor-Ort-Begehung, mindestens jedoch die Analyse geeigneter Bildaufnahmen vorausgehen.
Immobilienwirtschaft will nachbessern
Bereits im Vorfeld wurde Kritik laut. So erachtet die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), in der auch der DDIV vertreten ist, insbesondere die Festlegung des Energieeffizienzhausstandards 55 für neu zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand für nicht zielführend. „Diese strikte Verschärfung kann zu einer Verteuerung der Herstellungskosten führen und sollte sehr gründlich in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Der Gebäudesektor ist zwingend auf praxisnahe Berechnungen und realistische Amortisationszeiten angewiesen”, so Andreas Ibel, Vorsitzender der BID. Demgegenüber begrüßt das Bündnis den Verzicht auf eine Verschärfung des Neubaustandards für Wohngebäude. Das Verbändebündnis rät in seiner Stellungnahme dazu, den bisherigen EnEV 2016-Standard beizubehalten und außerdem frühzeitig auch Eigentümer- und Nutzerperspektiven über die wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Verbände in die Weiterentwicklung des GEG einfließen zu lassen.
Quelle:
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