„Wir unterstützen die Forderungen mehrerer Bundestagsfraktionen, das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz durch die Pflicht zu einem Sachkundenachweis zu ergänzen“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Wir freuen uns, dass die WEG-Reform auf so gutem Weg ist und begrüßen viele ihrer Neuregelungen ausdrücklich. Die damit einhergehende gesteigerte Verantwortungsübernahme von Verwaltern muss aber mit einem gesetzlich verankerten Sach- und Fachkundenachweis einhergehen um den hohen Qualitätsansprüchen mit Sicherheit gerecht werden zu können.“
BVI-Appell für Sach- und Fachkundenachweis
Bereits Anfang der Woche richtete der BVI einen Appell an BMJV, BMW, BMI und den Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie das Bundeskanzleramt für eine gesetzliche Verankerung des Sach- und Fachkundenachweises für Verwalter. In vielen anderen europäischen Ländern gehört dieser schon lange zum Standard und ist damit nicht nur elementarer Faktor für mehr Verbraucherschutz, sondern verbessert die Qualität der Immobilienverwaltung nachhaltig.
„Immobilienverwalter agieren in einem breiten Tätigkeitsfeld, das weitreichende kaufmännische, technische und rechtliche Kenntnisse voraussetzt. Wir sind davon überzeugt, dass sie nur mit einem breiten Fundament aus Qualität, Ausbildung und Qualifizierung, die über einen entsprechenden Sach- und Fachkundenachweis verbrieft sind, den Anforderungen ihres vielfältigen Berufsbilds entsprechen können“, so Meier.
Am 27. Mai wird es eine Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes geben. Der BVI rechnet mit dem Gesetzeserlass noch im Herbst 2020.
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