Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Abkehr von fossilen Energieträgern hat erhebliche Auswirkungen auf die Infrastruktur: Erdgasnetze werden überflüssig oder ihr Betrieb erheblich verteuert. Damit die schrittweise Transformation für alle Marktbeteiligten so reibungslos wie möglich erfolgt, sei es wichtig, sachgerechte Regelungen zu treffen, so das BMWK. Das Green Paper liefert einen ersten Überblick über denkbare aufkommende Fragestellungen. So sei beispielsweise für Gebäudeeigentümer eine frühzeitige Information wichtig, wenn sich der Gasnetzbetreiber für eine Stilllegung des Gasnetzes entscheidet, bzw. eine zuständige Aufsichtsbehörde die Stilllegung genehmigt oder anordnet, „um entweder sich im Vorhinein für andere Optionen zur Wärmeversorgung gemäß GEG zu entscheiden oder bspw. im Fall des Einbaus einer Wärmepumpen-Hybridheizung die Wärmepumpe so zu dimensionieren, dass sie nach Abschaltung des Gasnetzes auch autark den Wärmebedarf des Gebäudes vollständig decken kann.“ Medienberichten zufolge soll Augsburg als erste Großstadt Gaskunden das Ende der Belieferung in zehn Jahren angekündigt haben. Die Stadtwerke Augsburg bezeichneten die Berichte als irreführend. Ein Rückbau des Gasnetzes sei derzeit nicht geplant.
Unterdessen warnt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), mit dem Rückgang der Kundennachfrage nach Erdgas bestehe die Gefahr, dass die Netzentgelte für die wenigen verbleibenden Kunden zu teuer werden, wenn die Verteilnetze nicht schrittweise stellgelegt werden. „Die kommunale Wärmeplanung ist ein erster wichtiger Schritt, um bei der Wärmewende Fahrt aufzunehmen, und wäre theoretisch ein gutes Instrument für die Planung der Stilllegung“, heißt es in einer aktuellen Studie. „Die Auswertung der ersten Wärmepläne zeigt aber, dass Kommunen die Zukunft der Gasnetze mit Verweis auf die großen Unsicherheiten ausklammern. Hinzu kommt, dass an der Stilllegung bisher weder die Eigner – ob kommunal oder privat – ein wirtschaftliches Interesse haben, noch diese bisher in der Regulierung vorgesehen ist.“
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