Digitaler Bauantrag – Fortschritt oder doch nicht?

Bis Ende 2023 soll der digitale Bauantrag in etwa 500 von 851 Behörden der unteren Bauaufsicht verfügbar sein. Das hat Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) angekündigt. Grundlage ist ein System, das das Land Mecklenburg-Vorpommern nach dem Prinzip „einer für alle“ entwickelt und den übrigen Bundesländern angeboten hat. Neun weitere haben sich angeschlossen.

Bei den beteiligten Behörden können Bauherren und Architekten künftig Unterlagen digital hochladen. Gleichzeitig können die unterschiedlichen beteiligten Ämter elektronisch auf die Akte zugreifen, Unterlagen prüfen, die Genehmigungsschritte abarbeiten und schließlich eine Genehmigung mit elektronischem Siegel erteilen. Ziel des digitalen Verfahrens ist, Zeit und Geld zu sparen.

Bereits 2017 wurde der digitale Bauantrag als Teil des Onlinezugangsgesetztes (OZG) beschlossen. Der Bund hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Entwicklung einer digitalen Lösung beauftragt, die dann von den übrigen Ländern kostenfrei übernommen werden kann. Das Pilotprojekt „digitale Baugenehmigung“ wurde im Mai 2019 im Landkreis Nordwestmecklenburg gestartet. Seit Januar 2021 werden Bauanträge dort vollständig digital bearbeitet.

Die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Thüringen haben parallel eigene Lösungen entwickelt. „Das bedeutet, es existieren von Beginn an unterschiedliche Plattformen, auf denen Bauherren, Bauunternehmen und Architekten ihre Unterlagen hochladen. „Besser wäre es gewesen, die Länder hätten sich auf ein einheitliches Format verständigt“, kritisiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB).

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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