Das Gericht entschied: Der Berliner Mietspiegel ist nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt worden und hält damit nicht der richterlichen Prüfung im Rahmen einer Beweisaufnahme statt. Der Mietspiegel könne daher nicht als Richtschnur bei Mieterhöhungen angelegt werden. Das Gericht gab somit einer Vermieterin Recht, die ihre Mieter verklagt hatte, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Diese wiederum hatten sich jedoch unter Verweis auf den Berliner Mietspiegel geweigert, hielten die Mieterhöhung für Wucher und waren nicht bereit, über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus Mietzins zu zahlen. Tatsächlich war die verlangte Miete deutlich über der Vergleichsmiete angesiedelt. Aber das Gericht verwies auf ein Sachverständigengutachten und zweifelte an der Aussagekraft des Mietspiegels. Dieser sei nicht ordnungsgemäß nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt worden. Genau dies sei aber Voraussetzung für einen verbindlichen qualifizierten Mietspiegel.
Es handelt sich zwar nur um ein erstinstanzliches Urteil. Da der Berliner Mietspiegel als Vorbild für viele Städte gilt, könnte das Urteil dennoch schon jetzt für viele Mieter und Vermieter erhebliche Auswirkungen haben und einige Städte ins Straucheln bringen.
Möglicherweise ist damit auch die Grundlage für die Mietpreisbremse in Gefahr. Schließlich sieht das Mietrechtsnovellierungsgesetz, das die Mietpreisbremse enthält, vor, dass in online casino einem angespannten Wohnungsmarkt bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf – und diese wird in der Regel mit Hilfe des Mietspiegels ermittelt. Hält aber der Mietspiegel einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand, wie lässt sich dann die Mietpreisbremse umsetzen? Ist sie damit Makulatur?
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil unangefochten bleibt, jetzt womöglich eine Klagewelle droht und wie Politik und Kommunen nun darauf reagieren werden.
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