BVI-Präsident Meier fordert schnelle praktische Lösungen zur Finanzierung von Breitbandanschlüssen und klare Vertragsverhältnisse

Zur Gigabitstrategie, die die Bundesregierung jüngst vorgestellt hat, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die von der Bundesregierung gerade überarbeitete Gigabitstrategie enthält viele Ankündigungen, doch es fehlen Taten. Wir brauchen nicht erst morgen, sondern schon heute praktische Lösungen für die Finanzierung und vertragliche Verlässlichkeit bei Breitbandanschlüssen, damit Verwalter und Eigentümer die richtigen Entscheidungen für den Anschluss der Gebäude an die schnellen Netze treffen können.

Die Gigabitstrategie verkündet nun, die Idee von Gutscheinlösungen (‚Voucher‘) erst einmal bis Mitte nächsten Jahres weiter zu prüfen. Dies lässt nicht nur pragmatisches Handeln vermissen, sondern verschleppt auch den dringend erforderlichen flächendeckenden Ausbau und damit den Anschluss an die digitale Welt von morgen.“

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin
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Diskussion um Absenkung der Mindesttemperatur in Wohnungen

Angesichts der gedrosselten Gaslieferungen aus Russland wird unter auch darüber diskutiert, ob die Mindesttemperatur in Wohnungen notfalls per Gesetz durchgesetzt werden kann. Diese Möglichkeit hatte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, in einem Zeitungsinterview ins Gespräch. Die Reaktionen sind gespalten.

Der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) hält eine Anpassung des Rechtsrahmens und eine Absenkung der Mindesttemperatur auf eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 176 Grad nachts für möglich. Sowohl vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) als auch vom Deutschen Mieterbund kam hingegen deutliche Kritik. Auch Bundesbauministerin Klara Geywitz fand klare Worte: „Gesetzlich verordnetes Frieren halte ich für unsinnig“, sagte sie der Deutschen Presseagentur. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte bereits Mitte Juni in einem Fernsehinterview gesagt, Maßnahmen zum Energiesparen müssten „zur Not auch gesetzlich“ durchgesetzt werden. Ob die Herabsetzung der Mindesttemperatur dafür eine Option sei, ließ er offen. Es würden alle Gesetze, die einen Beitrag leisten, geprüft. Im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie äußerte sich Habeck besorgt über die aktuelle Lage der Energieversorgung: „Grund zur Beunruhigung ist durchaus gegeben.“ Dabei bezog er sich auf die gedrosselten Gaslieferungen aus Russland über die Pipeline Nordstream-1. Die Gasspeicher stehen derzeit bei einem Stand von rund 60 Prozent. Geplant war, vor dem Winter einen Füllstand von 90 Prozent zu erreichen. Russlands Präsident Wladimir Putin hatte die Lieferungen zuerst auf 60 Prozent, nun auf 40 Prozent des vereinbarten Gases gedrosselt. Auch durch Wartungsarbeiten an der Ostseepipeline wird die Lage verschärft. Nach Habeck müssen die fehlenden Mengen an Gas eingespart oder woanders zugekauft werden. Zudem soll die Industrie durch „Gas-Auktionsmodelle“ zum Gas-sparen motiviert werden. Neben der Industrie zielt Habeck auf das Einsparpotenzial der privaten Haushalte.

Auch die Bundesnetzagentur hält die Lage für angespannt. Eine Verschlechterung könne nicht ausgeschlossen werden. Allerdings: „Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet“, so die Bundesnetzagentur.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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Keine DIN-Norm für WEG-Jahresabrechnungen

Der BVI hat sich gemeinsam mit Verbänden der Immobilienwirtschaft und dem größten Eigentümerverband Haus & Grund dagegen ausgesprochen, WEG-Jahresabrechnungen mit einer DIN-Norm zu standardisieren, denn wie eine Jahresabrechnung auszusehen hat, ist Sache des Gesetzgebers und der Rechtsprechung, nicht einer Norm des Deutschen Instituts für Normung.

Der Gesetzgeber hat sich bei der WEG-Reform bewusst zurückgehalten und die Art und Weise der Abrechnung damit offengehalten; denn nur so können sich die Anforderungen an die WEG-Jahresabrechnung durch Praxis und Rechtsprechung einzelfallbezogen weiterentwickeln.

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BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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Ifo-Umfrage: Materialknappheit im Bau so groß wie nie

Die derzeit vorherrschende Materialknappheit auf deutschen Baustellen hat einer Umfrage des ifo Instituts zufolge ihren Höchststand seit 1991 erreicht. Die unter anderem daraus resultierenden Preissteigerungen bedingten eine Welle an Auftragsstornierungen. Davon sei der Wohnungsbau besonders betroffen.

Laut Umfrage lag der Anteil der Unternehmen, die Knappheit im Hochbau meldeten, bei 56,6 Prozent (Mai 2022). Im Vormonat waren es noch 54,2 Prozent. Im Tiefbau ergab die Umfrage 44,8 Prozent. Rund 91 Prozent der Befragten gaben an, dass der Krieg in der Ukraine eine deutliche Verschärfung des Materialengpasses nach sich zieht.

Der ifo-Forscher Felix Leiss kommentierte die aktuellen Entwicklungen: „Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine haben sich die Lieferprobleme bei Baustoffen drastisch verschärft. Die Materialpreise legen infolge der Knappheit und höheren Energiekosten weiter zu. Aufgrund der steigenden Baukosten und der höheren Zinsen kommt es nun besonders im Wohnungsbau vermehrt zu Auftragsstornierungen.“ Besonders prekär schätzt Leiss die Lage bei Baustahl ein. Das Material wird oft aus Russland oder der Ukraine importiert und ist daher derzeit besonders knapp. Darüber hinaus sei Bitumen Mangelware, mancherorts auch Ziegelsteine. Dämmstoffe waren bereits vor Kriegsbeginn vielerorts knapp, aber auch hier hat sich die Situation weiter verschlechtert“, so Leiss.

Materialknappheit und steigende Energiepreise verteuern den Bau und lassen die ersten Projekte unrentabel werden. Dazu tragen auch die höheren Finanzierungszinsen bei. Im Monat Mai gaben 13,4 Prozent der Hochbauer Auftragsstornierungen an. Im Vormonat April waren es noch hingegen nur 7,5 Prozent. Nach 9,3 Prozent im April waren es im Tiefbau im Mai 8,8 Prozent.

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Umfrage: Breite Unterstützung für erneuerbare Energien

Um unabhängiger von Energieimporten zu werden, befürworten 75 Prozent der Deutschen eine stärkere Nutzung von Solarenergie, 65 Prozent den Ausbau von Windenergie und ebenfalls 65 Prozent den Ausbau von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Das sind zentrale Ergebnisse einer Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der Deutschen Bundesstiftung Umwelt durchgeführt hat.

Die Zustimmung zu erneuerbaren Energien ist der Umfrage zufolge in allen Altersgruppen nahezu gleich groß. In Atomkraft sehen nur 25 Prozent der Deutschen eine Lösung für die Zukunft, in der Altersgruppe der 18- bis 29-jährigen sogar nur jeder 14 Prozent.

In den aktuell genutzten Energieträgern beim Heizen findet sich diese Einstellung allerdings nicht wieder. 70 Prozent der Befragten heizen mit fossilen Brennstoffen – 52 Prozent mit Gas und 18 Prozent mit Öl. Sowohl Wärmepumpen als auch Holzheizungen finden sich nur in jeweils 5 Prozent der Haushalte.

Die repräsentative Befragung wurde vom 14. Bis 30 April 2022 unter 1.000 Bürgern ab 18 Jahren und unter 1.011 Hauseigentümern durchgeführt.

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Umfrage: Breite Unterstützung für erneuerbare Energien

Um unabhängiger von Energieimporten zu werden, befürworten 75 Prozent der Deutschen eine stärkere Nutzung von Solarenergie, 65 Prozent den Ausbau von Windenergie und ebenfalls 65 Prozent den Ausbau von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Das sind zentrale Ergebnisse einer Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der Deutschen Bundesstiftung Umwelt durchgeführt hat.

Die Zustimmung zu erneuerbaren Energien ist der Umfrage zufolge in allen Altersgruppen nahezu gleich groß. In Atomkraft sehen nur 25 Prozent der Deutschen eine Lösung für die Zukunft, in der Altersgruppe der 18- bis 29-jährigen sogar nur jeder 14 Prozent.

In den aktuell genutzten Energieträgern beim Heizen findet sich diese Einstellung allerdings nicht wieder. 70 Prozent der Befragten heizen mit fossilen Brennstoffen – 52 Prozent mit Gas und 18 Prozent mit Öl. Sowohl Wärmepumpen als auch Holzheizungen finden sich nur in jeweils 5 Prozent der Haushalte.

Die repräsentative Befragung wurde vom 14. Bis 30 April 2022 unter 1.000 Bürgern ab 18 Jahren und unter 1.011 Hauseigentümern durchgeführt.

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Idee aus Berlin: Mieten an Einkommen koppeln

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey hat in einem Interview mit dem Tagesspiegel vorgeschlagen, die Mieten auf 30 Prozent des Nettoeinkommens zu begrenzen. Sollte diese Grenze überschritten werden, müsse eine öffentliche Mietpreisprüfstelle hinzugezogen werden und den Vermieter notfalls zu einer Mietminderung zwingen. Die Idee sorgte für rege Diskussionen in der Branche.

Die CDU-Fraktion Berlin twitterte: „Ob verfassungswidriger Mietendeckel, rechtswidrige Vorkäufe, ein Mietenstopp und jetzt Mietobergrenzen nach Einkommen – SPD, Grüne und Linke überbieten sich beinahe täglich mit unerfüllbaren Forderungen und nicht abgesprochenen Vorstößen.“ Selbst beim Berliner Koalitionspartner stieß der Vorschlag auf Skepsis und Kritik. Kultursenator Klaus Lederer (Die LINKE) hält die Prüfung Zehntausender Mietverhältnisse für nicht praktikabel. „Das ist bestenfalls für Härtefälle eine geeignete Lösung“, ließ er im Interview mit dem Tagesspiegel verlauten. Gesprächsbereitschaft signalisierte hingegen Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne): „„Wenn Mietsteigerungen ans Einkommen gekoppelt werden, braucht es verbindliche Vereinbarungen, damit auch Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen noch eine Wohnung finden“, sagte sie dem Tagesspiegel.

Auch auf Bundesebene gab es zahlreiche Reaktionen. Der wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, sprach gegenüber der WELT von einem ersten Schritt „zu einem vollständig durchregulierten und behördlich überwachten Mietmarkt“. Daniel Föst, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Bau- und Wohnungspolitik wird von der Zeitung folgendermaßen zitiert: „Jedes Mal, wenn das Gehalt steigt, steigt dann auch die Miete? Wenn man einen besseren Job hat, meldet man das bei der Mietpreisprüfstelle?“

Seit das Bundesverfassungsgericht im April 2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt hat, werden in der Hauptstadt die unterschiedlichsten Wege zur Begrenzung der Mieten diskutiert. Zuletzt hatte sich die Landesregierung für eine Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft über einen freiwilligen Mietenstopp verbunden mit einem Inflationsausgleich von einem oder zwei Prozent stark gemacht. Angesichts der hohen Inflation ist ein solches Mietmoratorium aus Sicht von Bau- und Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) nun keine Option mehr.

Das Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin hat angekündigt, seine Ergebnisse Ende Juni vorzustellen. Neben Regierungsvertretern und Politikern gehören auch Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft, des Mietervereins, der Sozialverbände und der Gewerkschaften zum Bündnis.

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Wohnungen und Häuser werden in Deutschland im Mittel für 3.304 Euro pro Quadratmeter angeboten. Das ist der zweithöchste Angebotspreis im europäischen Vergleich. Teurer ist Wohneigentum nur im Vereinigten Königreich mit 3.638 Euro pro Quadratmeter. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Auswertung von immowelt und meilleurs agents.

Wesentlich weniger müssen Bürger in Spanien und Italien fürs Eigenheim investieren. Dort werden Wohnungen und Häuser für 1.825 bzw. für 1.687 Euro pro Quadratmeter inseriert.

Grundlage der Analyse waren die durchschnittlichen Angebotspreise in sieben europäischen Ländern und ihren Hauptstädten im April 2022.

Bei den Preisen in den Hauptstädten zeigen sich in allen Ländern erhebliche Aufschläge. In London ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis mit 15.149 Euro viermal so hoch wie außerhalb der Metropole. In Paris beträgt er mit 10.191 Euro das Dreifache des französischen Durchschnitts. Im Vergleich dazu fällt der Hauptstadt-Aufschlag in Berlin moderat aus: Hier werden Immobilien im Mittel für 4.940 Euro pro Quadratmeter offeriert.

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Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen – das müssen Vermieter beachten

Die Energiekosten steigen seit Monaten. Selten sind sie in dieser Höhe in Vorauszahlungen der Betriebskosten einkalkuliert. Da liegt es nahe, dass Vermieter die Nebenkosten erhöhen wollen. Das Gesetz macht dazu jedoch genaue Vorgaben. Darauf weist der VDIV Deutschland hin.

Generell ist eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung nur dann möglich, wenn der Mietvertrag keine Klausel enthält, die eine Anpassung der Vorauszahlung ausschließt. Außerdem muss eine Betriebskostenabrechnung vorliegen, die sowohl formell als auch inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Gemäß § 560 BGB kann sowohl der Vermieter als auch der Mieter nach einer Abrechnung eine Anpassung „auf eine angemessene Höhe“ vornehmen. Die Erklärung muss in Textform erfolgen. Es ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

Zur Höhe einer angemessenen Vorauszahlung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28. September 2011 (Az VIII ZR 294/10) entschieden: Berechnungsgrundlage ist die letzte vorliegende Betriebskostenabrechnung. Als angemessener Vorauszahlungsbetrag wird ein Zwölftel des geschuldeten Jahresbetrages erachtet, so dass eine Erhöhung um ein Zwölftel der Nachzahlungen angemessen ist. Es kommt jedoch auch eine Anpassung in Betracht, die von dieser Berechnung abweicht, indem beispielsweise konkret zu erwartende Kostensteigerungen berücksichtigt werden.

Dieser enge Rahmen gilt jedoch nur für einseitig erklärte Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen. Vermieter und Mieter können stets auch unterjährig einvernehmlich eine Anpassung vereinbaren. Diese kann dann zum Folgemonat erfolgen. Um späteren Streit zu vermeiden, sollte eine solche Vereinbarung immer schriftlich getroffen werden.

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Diskussion über zentrales Immobilienregister

Ein Antrag der Fraktion der Linken (Bundestagsdrucksache 20/1513) zur Einführung eines zentralen Immobilienregisters war Thema einer Aussprache in der Bundestagssitzung am 29. April. Ein solches Register soll mehr Transparenz über die Eigentumsverhältnisse auf dem Immobilienmarkt bringen und den europaweiten Daten-Austausch ermöglichen.

Die Abgeordneten begründen ihren Antrag unter anderem damit, dass Einträge ins Grundbuch nicht zentral, sondern bundesweit in mehr als 200 Grundbuchregistern erfasst, zudem nicht vollständig digitalisiert und der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind. Durch mehr Transparenz bei den Eigentümerstrukturen könnten Geldwäsche verhindert und Spekulationen eingeschränkt werden. Neben der Nennung der Eigentümerschaft sowie sonstiger Nutzungsberechtigter soll das Register auch Angaben zu möglichen Rechtsinhabern, Hypotheken, Grundschulden oder Verpfändungen enthalten.

DIE LINKE erinnert daran, dass auch SPD und Grüne in ihren Wahlprogrammen die Einführung eines Immobilienregisters gefordert hatten. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundbuchverordnung und einen Entwurf für ein Gesetz, das die Überführung von Immobilien nach einer Kranzzeit in kommunales Eigentum regelt, vorzulegen. Die Vorlage wird nun in den zuständigen Ausschüssen diskutiert.

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