Ambitioniert ist auch die Vorschrift, in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 einen hydraulischen Abgleich vorzunehmen. Dies dürfte mehrere Millionen Wohneinheiten betreffen, zumal dies dann auch bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten erfolgen soll. Das kommt einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gleich und verursacht zusätzliche Kosten.
Angesichts des gravierenden und mit Sicherheit auch noch in den nächsten Jahren anhaltenden Fachkräftemangels sowohl bei Energieberatern, wo schon jetzt ein Antragsstau bei der Bewältigung von Fördermaßnahmen herrscht, als auch im Handwerk ist die fristgerechte Umsetzung solcher zusätzlichen Maßnahmen zumindest fraglich.“
Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin
Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de