BVI-Präsident Meier begrüßt Verschiebung des Anspruchs auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters

Zu der am 22. September 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verschiebung des rechtlichen Anspruchs des Eigentümers auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die vom Bundestag beschlossene Verschiebung des Anspruchs der Eigentümer auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 ist richtig und konsequent.

Schon zu Beginn des Jahres 2021 hatte der BVI darauf hingewiesen, rechtzeitig die Prüfungskommissionen der Industrie- und Handelskammern zusammenzustellen, und seine Unterstützung bei der Suche nach qualifizierten Prüfern angeboten. Dass nun unter anderem personelle Engpässe eine Verschiebung unvermeidlich machen, bestätigt unsere Einschätzung. Nun haben wir jedoch Planungssicherheit.

Es gilt, den Blick nach vorn zu richten und die Zertifizierung für uns als Verwalter zu nutzen: Mit ihr erhält unsere Branche ein Qualitätsmerkmal, das Eigentümern hilft, den für sie richtigen Verwalter zu finden und Preis und Leistung gegebenenfalls neu zu definieren. Der BVI unterbreitet seinen Mitgliedern seit einigen Monaten entsprechende Informations- und Vorbereitungsangebote, um die Umsetzung sicherzustellen. Für die Betriebe besteht nun die Möglichkeit, die Zeiträume zu planen und das gewonnene Jahr zu nutzen.“

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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