Wie angekündigt, ist nun die Deckelung der Mietpreise bei Neuvermietungen auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete Gesetz. Kostet eine Wohnung bisher 5,50 Euro pro Quadratmeter und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,00 Euro, darf der Vermieter die Miete nur bis auf 6,60 Euro anheben.
In welchen Gebieten die Mietpreisbremse zum Zuge kommt, werden die Bundesländer festlegen. In vielen Ländern soll zunächst geprüft werden, in welchen Städten und Gemeinden sie tatsächlich notwendig ist.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geht davon aus, „dass die Mietpreisbremse in Deutschland für fünf Millionen Wohnungen greifen kann und über 400.000 Mieterinnen und Mieter pro Jahr auch in den Genuss der Mietpreisbremse kommen können.“
Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Schiffbauerdamm 8
D-10117 Berlin