Laut hib – heute im Bundestag haben die Koalitionäre vor allem um einen Passus im Gesetzentwurf gerungen, der das Umwandlungsverbot ausweitet. Nun heißt es, die bisherigen Instrumente reichten nicht aus. Künftig solle gelten, dass Umwandlungen in bestimmten Gebieten unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Diese Genehmigungen erteilen in der Regel Gemeinden. Ziel sei es, ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen zu erhalten. Die Rechtsverordnung ist den Angaben zufolge bis Ende 2025 befristet. Es sind Ausnahmen vorgesehen.
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