Wie bereits vom Bundestag beschlossen, entfällt zum November die Verpflichtung für Vermieter, ihrem Mieter den Auszug zu bestätigen. Die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ist dann nur noch beim Einzug erforderlich. Bei dem erst zum 1. November 2015 in Kraft getretenen Gesetz hatte sich früh Nachbesserungsbedarf gezeigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums lag bereits in diesem Frühjahr vor. Die jetzige Änderung wird mit dem hohen Verwaltungsaufwand für die Kommunen begründet.
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