CO2-Kosten: 10 Stufenmodell zur Verteilung

Robert Habeck, Klara Geywitz und Dr. Marco Buschmann haben sich auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden geeinigt.

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell für Wohngebäude nun abhelfen.

Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m2 geknüpft.

Das nun gewählte 10-Stufenmodell ist zwar differenzierter als die zuvor angedachte 50:50-Verteilung der CO2-Kosten, jedoch aus Sicht des VDIV kritikwürdig, da die Verteilung der CO2-Kosten anhand des realen fossilen Brennstoffverbrauchs ermittelt werden soll und zwar über die Heizkostenabrechnung. Damit wird jedoch eine Bewertung des energetischen Gebäudezustandes außen vor gelassen.

Dass die Bundesregierung nun Ausnahmen vom Stufenmodell vorsieht, u. a. bei denkmalgeschützten Gebäuden, ist richtig und sinnvoll.

Das angekündigte Ziel, dass die entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Gesetzen entgegen der Koalitionsziele nicht bereits zum 1.6.2022, sondern am 1.1. 2023 in Kraft treten sowie das Vorhaben, das Gesetz mit einer Evaluierungsklausel auszustatten, wird aufgrund der notwendigen Überprüfung des vorgeschlagenen Modells sicherlich notwendig werden.

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Studie: Große Sanierungsbereitschaft bei Hauseigentümern

Mehr als die Hälfte aller Hauseigentümer plant bis zum Jahr 2030 eine energetische Sanierung. Dabei kommt es besonders auf die angekündigten Förderpakete an. Das belegt eine Umfrage der Bausparkasse BHW unter 2.000 Immobilieneigentümern.

Während 14 Prozent der Befragten noch im Jahr 2022 Maßnahmen zur CO2-Senkung umsetzen wollen, schließen ebenso viele eine energetische Sanierung ganz aus. Jeder vierte Eigentümer (23 %) ist noch unschlüssig, und bei jedem zehnten (11 %) sind derzeit Maßnahmen in der Umsetzung oder sogar schon abgeschlossen. Die Befragung ergab auch, dass Eigentümer das Tempo der Regierung in der Klimawende unterschiedlich bewerten: 20 Prozent finden das Tempo gut, 18 Prozent halten es für übertrieben.

Da diese Sanierungen schnell mehrere zehntausend Euro kosten können, wurde gefragt, welches Budget für Sanierung infrage komme. 42 Prozent würden zwischen 1.000 und 10.000 Euro ausgeben, 27 Prozent über 10.000 bis zu 30.000 Euro. Doch nicht jeder kann ein solche Budget zur Verfügung stellen: So sorge sich mehr als einem Drittel der Befragten (36 %), ob sie die notwendigen Investitionen aufbringen können.

Henning Göbel, Vorstandsvorsitzender der BHW Bausparkasse teilt mit: „Eigentümerinnen und Eigentümer erwarten zu Recht Planungssicherheit von der Politik.“ Er betont, dass sich die neuen Förderpakete auf die CO2-Reduzierung im Altbaubestand konzentrieren sollten, um den größtmöglichen Klimaschutz-Effekt zu erzielen.

Von einer derartigen Sanierungsbereitschaft ist – wie die Praxis zeigt – bei WEG bei weitem nicht auszugehen. Letzte Schätzungen ergaben eine jährliche Sanierungsquote von weiter unter 0,5 Prozen

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Abschaffung der EEG-Umlage auf Juli 2022 vorgezogen

Zum 1. Juli 2022 soll die EEG-Umlage entfallen. Das sieht ein Kabinettsbeschluss vom 9. März vor. Damit will die Bundesregierung für spürbare Entlastung der Letztverbraucher bei den Stromkosten sorgen. Die Abschaffung der EEG-Umlage hat erhebliche Auswirkungen für die Umsetzung der unterschiedlichen Solarbetreibermodelle in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Im Koalitionsvertrag war die Abschaffung der EEG-Umlage erst ab Anfang 2023 vorgesehen. Mit der Streichung ab dem 1. Juli 2022, also ein halbes Jahr früher, reagiert die Bundesregierung auf die drastisch gestiegenen Energiepreise. Endkunden zahlen die EEG-Umlage bislang mit der monatlichen Stromrechnung. Die Einnahmen fließen zur Finanzierung des Ausbaus von erneuerbaren Energien auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber. Diese sollen die Streichung der Umlage in vollem Umfang an die Verbraucher weitergeben. Nach Einschätzung der Bundesregierung können Familien durch den Wegfall der Umlage rund 300 Euro im Jahr sparen. Die Einnahmeausfälle, die nun entstehen, werden vollumfänglich vom Bund aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet. Der EKF wird voraussichtlich um 6,6 Milliarden Euro belastet. Ursprünglich wurde die Umlage im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung vom Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie wurde dem Verbraucher über die Stromrechnung abgerechnet.

Die Abschaffung der EEG-Umlage hat auch für alle Eigentümergemeinschaften, die eine PV-Anlage betreiben, gravierende Auswirkungen: Wird die PV-Anlage zur Allgemeinstromversorgung genutzt, so sind bislang nur Anlagen mit einer Leistung bis 20 Kilowattpeak von der EEG-Umlage befreit. Betreiber größerer Anlagen müssen eine reduzierte EEG-Umlage von 40 Prozent zahlen. Eine analoge Regelung gilt für Einzelanlagen. Die Umlagepflicht entfällt mit der Abschaffung der EEG-Umlage, so dass der Betrieb größerer Anlagen lukrativer wird. Der bislang bekannte Entwurf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht außerdem Neuregelungen der Einspeisevergütung vor. Ziel der Bundesregierung ist, den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern von Mehrfamilienhäusern voranzutreiben.

Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe für ein EEG-Entlastungsgesetz hat sich der Deutsche Bundestag am 17. März in erster Lesung befasst. Der Entwurf wurde in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur federführenden Beratung überwiesen.

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Mehr Baugenehmigungen für Wohnungen

Im Jahr 2021 wurde der Bau von 380.914 Wohnungen genehmigt. Das waren 3,3 Prozent mehr als im Vorjahr und zugleich die höchste Zahl seit 1999. Diese Bilanz hat das Statistische Bundesamt veröffentlicht.

Unter den neu zu errichtenden Gebäuden verbuchten Zweifamilienhäusern (meist Doppelhäuser) mit einer Zunahme um über ein Viertel (25,1 Prozent) einen überdurchschnittlichen Zuwachs. Dieser ist nach Einschätzung der Behörde auf das Auslaufen des Baukindergeldes und das angekündigte Ende der Förderung von KfW-55-Effizienzhäusern zurückzuführen.  Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden fallen zwar in absoluten Zahlen (44.336) vergleichsweise wenig ins Gewicht. Doch auch in diesem Segment stieg die Zahl der Baugenehmigungen mit 7,3 Prozent überdurchschnittlich.

Die Zahl der Baugenehmigungen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden, bei denen Holz oder Stahl und Stahlbeton die vorwiegend verwendeten Baustoffe waren, ging in der zweiten Jahreshälfte zurück. Grund dafür sind laut Statistischem Bundesamt die deutlich angestiegenen Preise für diese Materialien aufgrund von Lieferengpässen, Rohstoffknappheit und einer erhöhten Nachfrage.

Die Genehmigungszahlen sind ein Frühindikator für die zukünftige Bauaktivität. Sie sagen jedoch nichts über die Zahl der begonnen oder gar abgeschlossenen Bauvorhaben aus. Die Differenz zwischen genehmigten und fertiggestellten Baumaßnahmen – der sogenannte Bauüberhang – nimmt seit einigen Jahren zu. Aufschluss über die tatsächliche Entwicklung der Bautätigkeit im Jahr 2021 gibt daher erst die Zahl der Baufertigstellungen. Das Statistische Bundesamt plant, diese Mitte des Jahres 2022 zu veröffentlichen.

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Neues zur KfW-Förderung

Die Energieeffizienzförderung der staatlichen KfW-Bank greift einen Teil des Programms wieder auf.

Seit dem 22. Februar können wieder Anträge zur Sanierung gestellt und eingereicht werden. Bundesregierung und Haushaltsausschuss des Bundestags stellen ein Budget für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung: rund 9,5 Milliarden Euro sollen dafür investiert werden.Die Neuerung: Neubauten der Effizienzhausstufe-Stufe 40 sollen gefördert werden, nicht mehr gefördert wird hingegen die Effizienzhaus-Stufe 55. Grund dafür ist, dass ohnehin bei den meisten Neubauten erreicht würde. Die Förderbedingungen bei Sanierungen bleiben gleich.

Zum Hintergrund: Am 24. Januar teilte die Regierung mit, dass die Förderung der KfW für energieeffizientes Bauen vorzeitig gestoppt wird. Das löste Empören aus, denn eigentlich hätten alle Antragsteller noch eine Woche Zeit gehabt, um ihre Unterlagen einzureichen. Grund für den plötzlichen Stopp: Laut Wirtschaftsminister Habeck sollten die Mittel für die Fortsetzung des Programms ausgeschöpft gewesen sein. Kurz vor Ende waren nochmals zahlreiche Anträge eingegangen. Betroffen von dem Stopp waren neben der Förderung von Neubauten nach dem KfW-Effizienzstandard EH55 und dem schärferen EH40-Standard auch energetische Sanierungen von Gebäuden.

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EEG-Umlage fällt bereits ab Juli

Nun ist es also entschieden: Ab Juli dieses Jahres soll die Ökostromabgabe vorzeitig wegfallen – das beschloss die Regierung am 23. Februar im Zuge des Klimapakets. Als Ausgleich zu den immens gestiegenen Energiepreisen soll ein milliardenschweres Entlastungspaket geschnürt werden.Durch die Einnahmen der EEG-Umlage wird in Deutschland seit 20 Jahren der Ökostrom finanziert. Bei einem Wegfall soll das fortan aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Eigentlich war das Ende der Umlage für den 1. Januar 2023 im Zusammenhang mit der Reformierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angedacht. Nach neuem Kabinettbeschluss wurde das nun auf Mitte des Jahres vorverlegt. Der Beschluss fassten SPD, Grüne und FDP im Zuge eines Entlastungspakets in Milliardenhöhe. Mit dem Paket sollen die immer teurer werdenden Energiepreise ausgeglichen werden.
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Baumaterialien: Stärkster Preisanstieg seit Start der Erhebung

Bauen wir immer teurer. Baumaterialien haben sich im Jahr 2021 erneut stark verteuert. Als Grund nennt das Statistische Bundesamt die Auswirkungen höherer Energiepreise auf den Bausektor. Laut Pressemitteilung vom 10. Februar 2022 sei das bei manchen Baumaterialen der stärkste Preisanstieg seit dem Beginn der Erhebung.

Neben den Energiepreisen spielen auch Lieferengpässe, Rohstoffknappheit und eine hohe Nachfrage eine Rolle und tragen zum Anstieg der Baumaterialpreise bei. Die Erzeugerpreise für Holz und Stahl sind im Jahresdurchschnitt 2021 stärker denn je, also seit der ersten Erhebung im Jahr 1949, gestiegen. Bei Holz verteuerte sich Konstruktionsvollholz im Jahresdurchschnitt 2021 um rund 77 Prozent, Dachlatten um rund 65 Prozent und Bauholz um rund 61 Prozent. Laut Destatis verteuerte sich sogar das „Abfallprodukt“ Spanplatten, welches aus Sägespänen gepresst wird, um 23 Prozent.

Auch bei Stahl sind solche Entwicklungen zu beobachten. Im Jahresdurchschnitt 2021 waren Betonstahl in Stäben als auch Betonstahlmatten um rund 53 Prozent teurer. Gleiches lässt sich bei Metallen beobachten. Sie weisen zwar einen weniger starken Preisanstieg vor, dennoch stieg der Preis 2021 im Vergleich zum Vorjahr um rund 25 Prozent.

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RDM will mit Verfassungsbeschwerde das Bestellerprinzip kippen

Die RDM-Maklerin Karin Gruhn aus Berlin sieht in der Regelung des Bestellerprinzips einen Eingriff in die Berufsfreiheit. Die juristische Argumentation: Das Gesetz sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und demnach nichtig.

Seit gut einem Jahr ist ein Gesetz in Kraft, nach welchem die Zweiteilung der Courtage beim Verkauf von Wohnimmobilien fällig wird. Das Gesetz regelt, dass die Maklerprovision bundesweit verbindlich aufgeteilt werden muss. Die Maklerkosten können demnach nur noch zur Hälfte an die andere Vertragspartei weitergegeben werden. Wer den Makler engagiert muss also mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten zahlen.

Für die Maklerin Karin Gruhn reichte VDIV-Ehrenpräsident Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub von der Kanzlei Bub Memminger & Partner dazu nun eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Sie möchte dadurch das sogenannte Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern kippen. Dazu heißt es auf der Seite des RDM Berlin-Brandenburg: „Karin Gruhn sieht in dieser neuen Form des Bestellerprinzips beim Verkauf einen unzulässigen Eingriff in ihre Berufsfreiheit. Und damit würde das Gesetz gegen Artikel 12 des Grundgesetzes verstoßen. Zudem glaubt sie, dass das Ziel des Gesetzgebers, nämlich die Kaufnebenkosten bei selbst genutzten Immobilien zu senken, nicht erreicht wird. Im Gegenteil: Weil der Verkäufer in der Praxis seinen Anteil auf den Kaufpreis draufschlagen wird, steigt die Forderung und damit auch alle davon abgeleiteten Nebenkosten – sowohl für den Makler als auch für den Notar und das Finanzamt. (…) Die Makler gehen deshalb davon aus, dass nicht nur sie, sondern auch die Käufer zu den Verlierern des Gesetzes gehören.“

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EEG-Umlage soll abgeschafft werden

Christian Dürr möchte sich für die Abschaffung der EEG-Umlage stark machen. Das kündigt der FDP-Fraktionsvorsitzende am 21. Januar auf seinem Kanal bei Twitter an.

„Die Inflation und hohe Steuerlast werden für die Verbraucher zunehmend zum Problem. Es ist richtig, erste Entlastungen schnell auf den Weg zu bringen und die EEG-Umlage früher abzuschaffen als geplant. Die Ampel wird darüber in den nächsten Wochen beraten“, so der Politiker in seinem Statement.

Zum Hintergrund: Um Ökostrom zu finanzieren, wird die EEG-Umlage als staatlicher Anteil auf die Stromkosten erhoben. Diese Umlage ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgehalten. Bisher war geplant, das EEG im Jahr 2023 zu reformieren, um Verbraucher zu entlasten und die Förderung des Ökostroms von da an aus dem Bundeshaushalt zu zahlen.

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Klimawende nur mit Online-Versammlungen möglich

VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler im Gespräch mit dem „SPIEGEL“

Eigentümerversammlungen fallen aufgrund der pandemischen Lage seit zwei Jahren oft aus, Beschlüsse können nicht gefasst werden, der Sanierungsstau wächst an. Dazu kommen, dass die Handwerkerpreise steigen, Angebote neu – und teurer – eingeholt werden müssen. Der Spiegel berichtet ausführlich.

„Reine Onlinevereinbarungen sind anfechtbar. Renovierungsarbeiten bleiben deshalb millionenfach liegen“, heißt es im Spiegel. Der VDIV Deutschland setzt sich für die gesetzliche Einführung von Online-Eigentümerversammlungen ein, um den Sanierungsstau aufzulösen und die Klimawende im Bestand möglich zu machen. Sollte dies nicht geschehen, „dann kann die Bundesregierung ihre Klimaziele abschreiben“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland im Magazin Der Spiegel.

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