Der BVI begrüßt die abstrakte Normenkontrollklage, mit der der Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgerichtshof zu Fall gebracht werden soll. „Wir halten den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Neben dem zu erwartenden, mit dem Mietendeckel einhergehenden Investitions- und Sanierungsstopp, schafft er zudem eine große Unsicherheit, sowohl auf Mieter- als auch auf Verwalter- und Vermieterseite.“
Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin
Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de