Mietrecht als Sache des Bundes

Der bayrische Verfassungsgerichtshof kippte am 16. Juli das Volksbegehren „6 Jahre Mietenstopp“. Der BVI sieht mit der Begründung einen richtungsweisenden Schritt im Rechtsstreit um ein Ende des Berliner Mietendeckels: Mietrecht sei Sache des Bundes.

 

Der BVI begrüßt das Urteil des bayrischen Verfassungsgerichtshof: „Mit der klaren Begründung des Mietrechts als Sache des Bundes, fühlen wir uns in unserer Überzeugung bestätigt, dass der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Das Urteil wird unserem Einsatz für Wohnraumentlastung und Klimafreundlichkeit durch mehr Bau und Sanierung, die einhergehen mit einem Stopp des Mietendeckels, Rückenwind geben.“

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin
Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de

Share this post