Verwalterbefugnisse wieder enger gefasst?
Laut Informationen des Tagesspiegels sollen die Verwalterbefugnisse enger, als im Gesetzesentwurf vorgeschlagen, gefasst werden. Der Verwalter soll in seiner Außenvollmacht beschränkt werden und künftig nur Geschäfte von untergeordneter Bedeutung tätigen können. Keine Einigung gibt es bislang beim Thema Sachkundenachweis. Hier soll das Wirtschaftsministerium gegen eine gesetzliche Einführung sein.
„Wir bedauern diese Verzögerung der so dringend notwendigen Reformierung des Wohnungseigentumsgesetzes“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Die zusätzliche Zeit der Diskussion sollte nun aber dazu genutzt werden, einen verpflichtenden Sach- und Fachkundenachweis im WEMoG zu verankern. Eine Beschränkung der Verwalterkompetenzen sehen wir mit einer klaren Regelung hinsichtlich dieses Qualifikationsnachweises als überflüssig.“
Ursprünglich hätte das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden sollen. Die weitreichenden Veränderungen hätten dann schon ab Herbst gegolten.
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