Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. begrüßt die Fortschritte, mit denen die WEG-Reform nun voraussichtlich noch im Herbst in Kraft treten kann. „Wir stimmen hier mit vielen Experten überein, dass das WEMoG eine ganz klare Stärkung des Verbraucherrechts schafft bei gleichzeitiger Erweiterung der Kompetenzen und Pflichten des Immobilienverwalters“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Diese Pflichten bedingen aber einen hohen Qualifikationsgrad, den ein Verwalter mitbringen muss. Dieser kann nur mit einem gesetzlich verankerten Sachkundenachweis garantiert werden.“
Diskussionspunkte bei der Anhörung waren u.a. die Umsetzbarkeit einer sogenannten „Alte-Hasen-Regelung“ und Ausnahmen für mit Verwaltungsthemen befasste Anwälte oder Architekten. „Wir sehen die Alte-Hasen-Regelung für notwendig, aber nicht als hinderlich für die schnelle Umsetzung des Sachkundenachweises. Der Bundestag ist hier gefordert, rasch eine klare Definition zu schaffen. Wir halten allerdings eine höhere Anzahl an verpflichtenden Weiterbildungsstunden für ‚Alte Hasen‘ und Fachexperten, für die die Ausnahme vom Sachkundenachweis gelten soll, für ratsam“, erläutert Meier.
Umsetzung der WEG-Reform vorangeschritten
Ein weiterer wichtiger Punkt der WEG-Reform ist die Möglichkeit zur Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen. „Hier ist die Umsetzung der WEG-Reform aufgrund von Corona bereits teilweise vorweggenommen. Wir freuen uns, dass es mit dem WEMoG dann einen rechtlichen Rahmen für die Online-Teilnahme geben wird“, so Meier. Digitalisierung war bei der Anhörung dennoch nur ein Randthema. Der BVI-Präsident sieht hier die Möglichkeiten nicht ganz ausgeschöpft: „Im Verwaltungsalltag kämpfen wir noch immer mit wahren Papierbergen. Ein klares Bekenntnis zur Möglichkeit der Digitalisierung von Verwaltungsakten – technisches Know-how und individuelles Einverständnis vorausgesetzt – würde den Beruf des Immobilienverwalters ein großes Stück voranbringen.“
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