Die Bundesregierung will bei ihrem Kampf gegen Geldwäsche die Immobilienbranche stärker einbinden. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz will Bundesfinanzminister Olaf Scholz in Deutschland „international die höchsten Standards beim Kampf gegen Geldwäsche“ etablieren. Auch Immobilienmakler werden in die Pflicht genommen, einen Geldwäscheverdacht zu melden und Vorsorge zu betreiben.
„Geldwäsche ist in unserem Land ein ernstes Problem. Das müssen wir beseitigen“, so Scholz. „Vor allem auf dem Immobilienmarkt müssen wir genauer hinschauen.“ Schätzungen von Transparency International zufolge werden 15 bis 30 Prozent aller Gelder aus kriminellen Aktivitäten inzwischen in Immobilien investiert. So wurden beispielsweise zuletzt in Berlin und Brandenburg 77 Immobilien beschlagnahmt, die mutmaßlich mit kriminell erworbenem Geld gekauft worden waren.
Künftig müssen Immobilienmakler bei Geldwäscheverdacht die beim Zoll angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) kontaktieren, wenn die Monatsmiete in einem Mietvertrag mehr als 10.000 Euro beträgt. Die FIU wird zudem besseren Zugriff auf Daten anderer Ermittlungsbehörden erhalten. Zudem verschärft das neue Gesetz die Meldepflicht für Notare: Sie müssen künftig in mehr Fällen als bislang die Behörden informieren, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche vorliegt. Hierzu zählt beispielsweise die Barzahlung von Immobilien, die weiterhin möglich ist. Auch Edelmetallhändler, Aktionshäuser und Kunstvermittler zählen zu den Berufsgruppen, die einen entsprechenden Verdacht melden müssen.
Außerdem ist vorgesehen, dass das so genannte Transparenzregister für die Öffentlichkeit einsehbar wird. Dieses gibt Auskunft darüber, wer bei einem Kauf hinter dem erwerbenden Unternehmen steckt – beispielsweise einer Immobiliengesellschaft. Bislang war der Zugriff nur einem beschränkten Personenkreis möglich.
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