Herr Predöhl, Wasser und Heizung werden seit geraumer Zeit per Funk abgelesen. Welche Vorteile ergeben sich daraus für die Hausbewohner?
Der Hausbewohner muss zur Ablesung nicht anwesend sein, d. h. er braucht keinen Urlaubstag nehmen oder den Schlüssel beim Nachbarn hinterlassen. Das ist meiner Meinung nach einer der größten Vorteile. Weiterhin besteht ein großer Benefit darin, dass die modernen Geräte mit dem klar zu lesenden Display dem Bewohner eine große Transparenz bieten. Die Werte werden per Funk einmal im Monat abgelesen und können so leicht kontrolliert werden. Also erhöht sich durch die Funkablesung auf jeden Fall der Komfort beim Bewohner. Als Verwalter habe ich den Vorteil, dass der Energieverbrauch der von uns betreuten Immobilien laufend überblickt und damit optimiert werden kann. Ferner müssen wir durch die modernen Geräte z. B. beim Auszug eines Mieters keine Zwischenablesung mehr vornehmen, weil das Funksystem die letzten Monatswerte speichert und sämtliche Zwischenwerte erfasst.
Gibt es auf denn auf Mieterseite auch Bedenken?
Auf jeden Fall: Die Bedenken beziehen sich vor allem auf die Manipulationssicherheit. Aber da kann ich beruhigen, denn die Daten werden verschlüsselt übermittelt. Ohne Kenntnis der Verschlüsselung können die Daten nicht von Fremden ausgelesen werden. Weiterhin werden manchmal Bedenken hinsichtlich der Funkbelastung durch die Geräte geäußert. Auch hier kann ich Entwarnung geben: Ein fünfminütiges Handytelefonat verursacht mehr Funkstrahlung als alle Heizkostenverteiler einer Wohnung in 3000 Jahren.
Benötigt der Vermieter das Einverständnis, wenn er auf Funkablesung umstellen möchte?
Das Einverständnis seitens des Mieters ist nicht erforderlich – das hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 28.09.2011 entschieden. In der Begründung heißt es, dass Mieter Maßnahmen, die der Verbesserung der Mietsache dienen, hinnehmen d.h. dulden müssen.
Wie funktioniert die Funkablesung im Detail?
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Systeme, zum einen die Walk-by-Ablesung und die Fernablesung. Bei der Walk-by-Ablesung positioniert sich der Ableser an einem Standort vor oder im Gebäude, ruft die Daten mit einem funkfähigen Mess- und Erfassungsgerät ab und übermittelt sie anschließend an das Abrechnungssystem. Die Fernablesung beruht auf einer funkfähigen Messtechnik und einem Datensammlernetzwerk. Auch hier sind die Mess-und Erfassungsgeräte für Wärme (Heizung) und Wasser in den Wohnungen sowie die Strom- und Gaszähler mit Funkmodulen ausgestattet. Sie übermitteln dann in regelmäßigen Abständen die Daten an den Datensammler, der sich z. B. im Flur oder Trepppenhaus befindet. Von dort aus werden die Daten dann gebündelt an einen zentralen Datensammler weitergegeben, der alle Informationen speichert. Von dort aus kann ich als Hausverwalter die Verbrauchswerte zur Kontrolle und Optimierung auch abrufen.