Anders als bei Erdgas, Heizöl oder Fernwärme durften die Heizkosten bislang pauschal abgerechnet werden, wenn das Gebäude zu mindestens 50 Prozent mit einer Wärmepumpe beheizt wird. Dieses Privileg wurde im bisherigen § 11 HeizkostenV gestrichen. In § 7 der Verordnung wurden die „Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms“ als umlagefähige Kosten ergänzt. In § 9 sind Wärmepumpen nun explizit als Energiequelle genannt, deren einheitlich entstandene Kosten nach dem Anteil am Verbrauch verteilt werden müssen. Für die Nachrüstung mit entsprechenden Zählern gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2025. Das regelt § 12. Ziel der Änderungen ist, für mehr Transparenz in der Wärme- und Warmwassernutzung in Gebäuden mit Wärmepumpen zu sorgen.
Monthly Archives: "Oktober 2024"
Fernwärme für jeden dritten Haushalt bis 2045?
Voraussetzung ist allerdings ein zügiger Aus- und Umbau der Wärmenetze sowie die Umstellung der Erzeugung von zentralen, fossil betriebenen Großkraftwerken hin zu flexiblen Wärmeerzeugern, die beispielsweise Geothermie oder Abwärme nutzen. Den Investitionsbedarf für diese Transformation beziffert die Studie mit rund fünf Milliarden Euro jährlich. Das aktuelle Investitionsvolumen der Fernwärmeunternehmen beträgt etwa die Hälfte dieser Summe. Innerhalb des aktuellen Regulierungs- und Förderrahmens seien die hohen Investitionen zudem betriebswirtschaftlich häufig nicht leistbar, so die Studie.
Die Kosten für Fernwärmekunden drohen nach Einschätzung von Agora mancherorts bis 2045 um rund ein Drittel zu steigen. Um den Versorgern einen wirtschaftlichen Rahmen zu bieten und niedrige Preise für Kunden zu ermöglichen, schlägt die Studie zahlreiche Maßnahmen vor. Dazu gehören unter anderem niedrige Stromkosten, ein stabiler Förderrahmen mit langfristiger finanzieller Absicherung etwa über ein Gesetz. Die Experten warnen zugleich vor einem verzögerten Ausbau der Wärmenetze. Sie sehen die Gefahr, dass sich Verbraucher für andere Heizungsarten entscheiden und die Kosten für die verbleibenden Haushalte ansteigen.
Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
T 030 300 96 79-0
office@vdiv.de
www.vdiv.de