immowelt-Umfrage zeigt: Jeder vierte Eigentümer saniert

ine aktuelle Umfrage von immowelt zeigt: 25,1 Prozent der Immobilienbesitzer in Deutschland haben in den letzten 12 Monaten energetische Sanierungen durchgeführt. Hauptmotive sind die Senkung von Energiekosten und der Werterhalt. Besonders beliebt waren der Austausch von Fenstern, Heizungen und Dämmungen.

Trotz hoher Baukosten und Unsicherheiten durch das Gebäudeenergiegesetz und die instabilen Förderbedingungen haben viele Immobilieneigentümer in Deutschland in den letzten 12 Monaten Sanierungsmaßnahmen an ihren Immobilien vorgenommen. Eine repräsentative Umfrage von immowelt, durchgeführt im Mai 2024, zeigt, dass 25,1 Prozent der Eigentümer energetische Sanierungsmaßnahmen an ihrem Hauptwohnsitz vorgenommen haben. Noch höher liegt die Quote bei vermieteten Immobilien, wo knapp 29,7 Prozent der Besitzer in Modernisierungen investierten.

Die drastisch gestiegenen Energiepreise durch den Krieg in der Ukraine haben viele Eigentümer zum Handeln veranlasst. 60,6 Prozent der Befragten gaben an, dass die Senkung der Energiekosten der Hauptgrund für ihre Sanierungsmaßnahmen war. Daneben wollten 43,8 Prozent der Befragten den Wohnkomfort erhöhen, etwa durch eine bessere Wärmedämmung im Winter oder kühlere Räume im Sommer. 40,9 Prozent der Eigentümer hatten zudem den Werterhalt ihrer Immobilie im Blick. Während wirtschaftliche Anreize dominieren, spielten politische Vorgaben oder Umweltbewusstsein eine geringere Rolle. Nur 21,5 Prozent der Eigentümer sanierten, um staatliche Vorgaben zu erfüllen, und 19,7 Prozent wollten den CO2-Fußabdruck ihrer Immobilie verringern.

Alte Fenster sind oft das größte Energieleck in Bestandsimmobilien. Daher entschieden sich 47,1 Prozent der Eigentümer, die saniert haben, für den Austausch von Fenstern oder Außentüren. Moderne Fenster mit Zwei- oder Dreifachverglasung reduzieren den Energieverbrauch erheblich und bieten zusätzlichen Schutz vor Hitze und Lärm. Zudem erneuerten 43,4 Prozent der Befragten ihre Heizanlagen, und 42,3 Prozent verbesserten die Dämmung ihrer Immobilien. Weitere 20,4 Prozent ließen ihr Dach komplett neu decken. Die Investitionen in energetische Sanierungen haben sich gelohnt: Bei zwei Drittel der sanierten Immobilien konnte die Energieeffizienzklasse verbessert werden. 67,9 Prozent der Eigentümer gaben an, dass sich die Energieklasse im Energieausweis nach den Renovierungen erhöht hat. Interessanterweise wussten 19,7 Prozent der Befragten nicht, ob sich die Energieeffizienzstufe ihrer Immobilie verändert hat. Um sicherzustellen, dass die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, holten sich fast die Hälfte der Eigentümer fachmännischen Rat. 47,8 Prozent nutzten die Expertise eines Energieberaters, um die notwendigen Sanierungen zu planen.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
T 030 300 96 79-0
office@vdiv.de
www.vdiv.de

KfW-Heizungsförderung für alle Eigentümergruppen geöffnet

Seit 27. August 2024 kann die dritte und letzte Gruppe vom Eigentümern Anträge auf Förderung für den Heizungstausch stellen: Wohnungseigentümergemeinschaften, die Maßnahmen am sich im Sondereigentum befindlichen Heizungsanlagen planen.

Seit 27. August 2024 sind Eigentümer, die Maßnahmen am Sondereigentum durchführen, im KfW-Portal für den Antrag auf Fördermittel für den GEG-konformen Heizungstausch freigeschaltet. Damit können nun auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Mittel für den Tausch von etwa Etagenheizungen beantragen. Die KfW verwies darauf, dass alle Eigentümergruppen bereits geplante Projekte angehen konnten und der Antrag auf Förderung für Maßnahmen, die zwischen 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 begonnen haben, bis 30. November 2024 nachgeholt werden kann. Eine Garantie oder einen rechtlichen Anspruch auf die Förderung gibt es aber nicht. Ab 1. September 2024 ist der Antrag vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

Laut KfW dauert es nur wenige Stunden nach Einreichung der Unterlagen bis zur Entscheidung. Eigentümer haben nach Zusage für die Mittel nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens – es gilt das Datum der letzten Rechnung – müssen die Nachweise zur Durchführung des Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht werden. Eine Möglichkeit die Frist zu verlängern gibt es nicht. Die Förderung nach dem BEG EM kann mit einem KfW-Ergänzungskredit kombiniert werden. Tipps und Tricks zur Antragsstellung erhalten Sie

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