0,7 Prozent: Sanierungsrate im Gebäudebestand muss sich verdoppeln

Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, wird eine Sanierungsrate von bis zu 2 Prozent benötigt. Diese lag 2023 aber nur bei 0,7 Prozent – so eine Auswertung von B+L Marktdaten im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle.

Darüber, wie hoch die Sanierungsrate tatsächlich sein muss, um Deutschland bis 2045 klimaneutral werden zu lassen, bestehen unterschiedliche Prognosen: Ein Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums von 2022 rechnet damit, dass jährlich 1,7 bis 1,9 Prozent aller Wohngebäude energetisch saniert werden müssen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht sogar von 2 Prozent aus. Etwa 50 Jahre würde es damit dauern, den gesamten Bestand zu sanieren – viel zu lange.

Für 2024 wird ein Stagnieren der Quote bei etwa 0,69 Prozent erwartet. Grund dafür: Es werden immer weniger neue Häuser gebaut, weniger Menschen ziehen um und in der Folge wird weniger saniert, so B+L. Aber auch die sonstigen Rahmenbedingungen rund um energetische Sanierung scheinen nicht auszureichen, um hier einen Fortschritt zu erreichen. Für den WEG-Bestand wurden leider keine separaten Zahlen ausgewiesen aber aufgrund der langwierigen Beschlussfassung ist davon auszugehen, dass die Quote hier unter 0,2 Prozent liegt.

Ob die Politik den Ernst der Lage nun wirklich begriffen hat, ist ernsthaft anzuzweifeln. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in der Konsequenz der Studienergebnisse zwar die Dialogreihe „Gebäude-Sanierungs-Kompass“ ins Leben gerufen – einige wichtige Immobilienverbände sind allerdings gar nicht erst eingeladen worden. „Wer so ein Format ohne Immobilienverwaltungen und weitere relevante Vertreter der Branche veranstaltet zeigt, dass es mit dem Ziel, Sanierungsraten zu erhöhen nicht besonders weit her sein kann. Ohne WEG und Mehrfamilienhäuser mitzunehmen und ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen, wird es keinen klimaneutralen Gebäudebestand geben“, mahnt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Auch bei Fördermitteln sind sowohl WEG als auch Vermieterinnen und Vermieter durch spätere Antragsstarts benachteiligt. Von der immer noch fehlenden Option, sich unterjährig kurzfristig virtuell zu versammeln um Sanierungsprojekte voranzutreiben ganz zu schweigen. So sehe ich schwarz für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045“, konstatiert Kaßler.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
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Diskussion über Stilllegung oder Umwidmung von kommunalen Gasnetzen

Mit der Veröffentlichung eines „Green Papers“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Diskussion über die Zukunft der Erdgas-Verteilnetze Auftrieb gegeben. Ziele des Papiers sind, die frühzeitige Information von Eigentümer/innen und Mieter/innen über die Stilllegung oder Umwidmung von Gasnetzen zu sichern und Netzbetreiber vor finanziellen Verlusten zu schützen.

Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Abkehr von fossilen Energieträgern hat erhebliche Auswirkungen auf die Infrastruktur: Erdgasnetze werden überflüssig oder ihr Betrieb erheblich verteuert. Damit die schrittweise Transformation für alle Marktbeteiligten so reibungslos wie möglich erfolgt, sei es wichtig, sachgerechte Regelungen zu treffen, so das BMWK. Das Green Paper liefert einen ersten Überblick über denkbare aufkommende Fragestellungen. So sei beispielsweise für Gebäudeeigentümer eine frühzeitige Information wichtig, wenn sich der Gasnetzbetreiber für eine Stilllegung des Gasnetzes entscheidet, bzw. eine zuständige Aufsichtsbehörde die Stilllegung genehmigt oder anordnet, „um entweder sich im Vorhinein für andere Optionen zur Wärmeversorgung gemäß GEG zu entscheiden oder bspw. im Fall des Einbaus einer Wärmepumpen-Hybridheizung die Wärmepumpe so zu dimensionieren, dass sie nach Abschaltung des Gasnetzes auch autark den Wärmebedarf des Gebäudes vollständig decken kann.“ Medienberichten zufolge soll Augsburg als erste Großstadt Gaskunden das Ende der Belieferung in zehn Jahren angekündigt haben. Die Stadtwerke Augsburg bezeichneten die Berichte als irreführend. Ein Rückbau des Gasnetzes sei derzeit nicht geplant.

Unterdessen warnt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), mit dem Rückgang der Kundennachfrage nach Erdgas bestehe die Gefahr, dass die Netzentgelte für die wenigen verbleibenden Kunden zu teuer werden, wenn die Verteilnetze nicht schrittweise stellgelegt werden. „Die kommunale Wärmeplanung ist ein erster wichtiger Schritt, um bei der Wärmewende Fahrt aufzunehmen, und wäre theoretisch ein gutes Instrument für die Planung der Stilllegung“, heißt es in einer aktuellen Studie. „Die Auswertung der ersten Wärmepläne zeigt aber, dass Kommunen die Zukunft der Gasnetze mit Verweis auf die großen Unsicherheiten ausklammern. Hinzu kommt, dass an der Stilllegung bisher weder die Eigner – ob kommunal oder privat – ein wirtschaftliches Interesse haben, noch diese bisher in der Regulierung vorgesehen ist.“

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Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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Förderchaos: Bewilligungsstopp bei Energieberatungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in einem Schreiben darüber informiert, dass für das Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) derzeit eine temporäre Bewilligungspause besteht. Bei der Auszahlung könne es zu Verzögerungen kommen.

Zur Begründung verwies die Behörde darauf, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) die Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von 240 Millionen Euro für das Jahr 2024 nur zeitlich gestaffelt zustelle. Eine Sprecherin des BMF erklärte auf Nachfrage des VDIV: „Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich nach dem Urteil des BVerfG vom November 2023 die finanziellen Rahmenbedingungen für die Förderung der Energiewende stark verändert haben. Vor diesem Hintergrund müssen die knappen Haushaltsmittel des KTF vorsichtig und vorausschauend eingesetzt werden. Die Bundesregierung hat sich daher entschieden, den bewirtschaftenden Stellen nicht gleich zu Beginn des Jahres sämtliche Mittel zuzuweisen. Es handelt sich insofern um eine Vorsichtsmaßnahme.“ Mit Stand 27. März 2024 wurden nach Angaben des BAFA 21.981 Anträge zur Förderung von Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude mit einem Gesamtvolumen von 32,5 Millionen Euro bewilligt. Wann und in welcher Höhe die nächste Tranche der Mittel zugeteilt werden soll, ist unklar.

Schwierigkeiten gibt es offenbar auch bei der Heizungsförderung. Eigentümer/innen von Ein- und Zweifamilienhäusern können den Zuschuss zwar seit Ende Februar bei der KfW beantragen, doch erst ab September soll es möglich sein, sich im Kundenportal der KfW zu identifizieren. Erst dann können die Nachweise über die Durchführung der Heizungserneuerung eingereicht werden. Die Fördermittel werden also erst ab September ausgezahlt.

„Der Bewilligungsstopp für die Energieberatung und die Verspätungen bei der Heizungsförderung verunsichern Eigentümer/innen von Wohnimmobilien enorm und erhöhen die Hürde, energetische Sanierungen in Angriff zu nehmen“, warnt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Das betrifft Wohnungseigentümer/innen und ihre Verwaltungen in besonderem Maße: Sie können erst im August Fördermittel beantragen und müssen befürchten, dass die Töpfe dann bereits leer sind. Daran ändert auch die häppchenweise Zuteilung der Mittel durch das BMF nichts – wer zuerst beantragen kann, wird zuerst bewilligt. Angesichts dieser Benachteiligung von Mehrfamilienhäusern ist eine Farce, dass Politiker aller Fraktionen gebetsmühlenartig die Bedeutung dieser Gebäude für die Wärmewende betonen.“

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