Laden von E-Mobilen in WEG bereitet weiterhin Probleme – Verkehrsministerium kippt neue Förderung

Seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 gehören Lademöglichkeiten für E-Mobile zwar zu den privilegierten Maßnahmen. Doch bei der Umsetzung stoßen die Bewohner weiterhin auf große Hindernisse. Das belegt eine Umfrage des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC). Auch der KfW-Zuschuss 442 wird nicht weitergeführt.

Prinzipiell gibt es schon seit 2020 ein Recht auf Laden, sofern Mieter oder Eigentümer einen eigenen Stellplatz haben. Vermieter und Mitbesitzer des Hauses dürfen dann i. d. R. nicht verwehren, eine Wallbox zu installieren. Bisher scheint das aber kaum zur Umsetzung zu kommen. Wie der Spiegel unter Bezugnahme auf den Mieterverein Hamburg berichtet, sei das neue Recht »faktisch nicht durchsetzbar«, denn zur Wohnung vermietete Stellplätze könnten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

In der ADAC-Studie beklagten 57 Prozent der befragten Wohnungseigentümer und Mieter Probleme innerhalb ihrer Hausgemeinschaft bei der Planung und Organisation von Ladelösungen. Die Abstimmung in der Gemeinschaft war aus Sicht von rund einem Drittel (31 Prozent) besonders kompliziert. Etwa jeder zweite Umfrageteilnehmer (45 Prozent) wünscht sich sogar, auf einen Beschluss verzichten zu können. Die Suche nach der passenden Ladetechnik bezeichnete die Mehrheit (56 Prozent) als Herausforderung. Bei der Wahl der Ladelösung ist für 65 Prozent der Preis das wichtigste Kriterium. 59 Prozent nannten Finanzierungsprobleme als Hürden.

Der ADAC hatte von April bis Juli 2023 in Kooperation mit der UScale GmbH bundesweit 716 Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern über ein Online-Tool zu ihrer aktuellen E-Lade-Situation befragt. Bei den Befragten handelte es sich um Besteller, Käufer und Besitzer von E-Autos.

Mittlerweile steht auch fest, dass der KfW-Zuschuss 442 „Solarstrom für Elektroautos“ im Jahr 2024 nicht fortgesetzt wird. „Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024 auf die prioritären Investitionen können nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang fortgeführt werden. Das gilt auch für das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden“, heißt es dazu auf der Internetseite der KfW. Das Ministerium hatte für 2023 Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro bereitgestellt. Diese waren zum Programmstart im September innerhalb von 24 Stunden ausgeschöpft (wir berichteten). Damals wurden für 2024 weitere 200 Millionen in Aussicht gestellt, die es nun nicht geben wird „Wir bedauern, dass dieses Programm nicht kommt. Gemeinsam waren wir mit dem Ministerium auf einem guten Weg, vor allem auch, um eine gute Lösung für Eigentümergemeinschaften zu erzielen“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Quelle:
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Kosten für Wärmepumpe und Fernwärme langfristig niedriger als für Gasheizung

Über einen Zeitraum von 20 Jahren betrachtet sind Wärmepumpen und Fernwärme in Bestandsgebäuden kostengünstiger als das Heizen mit Gas (Erdgas, Biomethan, Wasserstoff oder Gemische aus den genannten Gasen). Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Solar Energiesysteme ISE im Rahmen des Energiewende-Projekts Ariadne.

Für den Vergleich der Austauschkosten für verschiedene Heiztechniken in Wohngebäuden haben die Forschenden die Kosten für den Kauf und die Installation sowie die künftigen Betriebskosten an Ein- und Mehrfamilienhäusern unterschiedlicher Effizienzstandards betrachtet. Dabei wurden die aktuellen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie zu erwartende Entwicklungen von CO2-Preis und Energieträgerpreisen und auch die Emissionen der verschiedenen Technologien bewertet.

Danach sind Wärmepumpen in Einfamilienhäusern das umweltfreundlichste und zugleich wirtschaftlichste Heizsystem. In Mehrfamilienhäusern fallen die Kosten für eine Wärmepumpe oder Fernwärme ebenfalls niedriger aus als für eine erneuerte Gas-Heizung. Diese positive Bilanz gelte trotz höherer Investitions- und Verbrauchskosten auch bei un- und teilsanierten Altbauten, so die Studie.

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Deutlicher Anstieg der durchschnittlichen Betriebskosten

Im Jahr 2022 mussten Mieterhaushalte im Durchschnitt Betriebskosten in Höhe von 2,28 Euro pro Quadratmeter und Monat zahlen. Das dokumentiert der aktuelle Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (DMB). Knapp die Hälfte der Kosten (im Schnitt 1,07 Euro pro Quadratmeter und Monat) entfielen auf Heizung und Warmwasser.

Soweit alle Betriebskostenarten anfallen, betrug die Summe für eine 80 Quadratmeter große Wohnung 2.755,20 Euro, so der DMB. Auf Grundlage von bundesweiten Abrechnungsdaten des Jahres 2022 ermittelte der Branchenverband insbesondere für Grundsteuer, Wasser/Abwasser oder Müllbeseitigung regional bzw. lokal teils erhebliche Preisunterschiede. Bei Heizkosten und Warmwasser war die Bandbreite mit Kosten zwischen 0,32 und 1,82 Euro/qm/Monat ebenfalls sehr groß. Zur Begründung verwies der Mieterbund auf klimatische Einflüsse, den energetischen Zustand der Wohnung und große Preisdifferenzen zwischen den Energieträgern und den einzelnen Versorgern.

Zum Vergleich: Im vorherigen Betriebskostenspiegel hatte der DMB für das Abrechnungsjahr 2018 durchschnittliche Betriebskosten in Höhe von 2,17 Euro/qm/Monat berechnet.

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