Wohnungseigentümer kann gegen aufgestellte Überwachungskameras selbst klagen

Ein Wohnungseigentümer kann direkt auf Beseitigung von aufgestellten Videokameras klagen, wenn er beim Betreten oder Verlassen der Wohnung von der Kamera erfasst wird (§§ 9a Abs. 2 WEG; 1004 BGB). Die Ansprüche ergeben sich nicht aus dem gemeinschaftlichen Eigentum und sind auch keine solchen, die ihre Rechtsgrundlage in dem Verhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft haben.

Ein Wohnungseigentümer kann direkt auf Beseitigung von aufgestellten Videokameras klagen, wenn er beim Betreten oder Verlassen der Wohnung von der Kamera erfasst wird (§§ 9a Abs. 2 WEG; 1004 BGB). Die Ansprüche ergeben sich nicht aus dem gemeinschaftlichen Eigentum und sind auch keine solchen, die ihre Rechtsgrundlage in dem Verhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft haben.

Derartige Ansprüche, die sich als deliktische Ansprüche aus § 823 BGB i. V. m. dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder aus der DS-GVO ergeben, sind keine Ansprüche die nach § 9a Abs. 2 WEG der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung übertragen sind. Vielmehr handelt es sich um Individualansprüche der durch die Aufnahmen Beeinträchtigten.

Dass diese zugleich Wohnungseigentümer sind, führt nicht dazu, dass insoweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) diese Rechte geltend machen muss.

Das gesamte Urteil des LG Frankfurt am Main (AZ: 2-13 T 33/23, 10.05.2023)

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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Virtuelle Eigentümerversammlung

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen des Bundesjustizministeriums liegt vor. Den Eigentümergemeinschaften wird damit eine zusätzliche Möglichkeit gegeben, die der VDIV Deutschland begrüßt.

Ende Mai 2023 hat das Bundesjustizministerium den lange angekündigten Referentenentwurf zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt.

Der VDIV Deutschland begrüßt die sich daraus ergebende ergänzende Möglichkeit für Wohnungseigentümergemeinschaften, nun entscheiden zu können, ihre Versammlungen in Präsenz, hybrid oder virtuell durchzuführen. Es entsteht kein Zwang, Versammlungen in Zukunft digital durchführen zu müssen – alle so lautenden Statements sind schlicht falsch.

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Nachhaltige Immobilien lassen sich besser verkaufen und vermieten

Je höher der energetische Standard einer Immobilie ist, umso höher fällt der Kaufpreis oder auch die Miete aus. Das belegen zwei aktuelle Studien des Immobilienportals Immowelt und des Immobiliendienstleistungs- und Investment-Unternehmens CBRE.

Immowelt hat die Angebotspreise für Wohnungen und Häuser in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern seit 2020 mit Blick auf die Heizungsart ausgewertet. Danach kostet eine Wohnung mit Wärmepumpe im Mittel bis zu 17 Prozent mehr als eine vergleichbare mit Öl beheizte Immobilie. Bei Häusern beträgt die Preisdifferenz 13 Prozent. Laut Immowelt fällt die Differenz bei Häusern vor allem deshalb prozentual geringer aus, weil diese tendenziell höhere Preise erzielen als Wohnungen, so dass der Preisaufschlag für die Wärmepumpe einen geringeren prozentualen Anteil ausmacht. Für die Preisdifferenz in Abhängigkeit vom Heizungssystem sehen die Analysten vor allem zwei Gründe: Öl- und Gasheizungen gelten zunehmend als Auslaufmodelle. Doch noch ist nur ein geringer Teil der Bestandsimmobilien mit einer Wärmepumpe ausgestattet. Laut Immowelt verfügten nur 6,7 Prozent aller seit 2017 angebotenen Wohnungen oder Häuser laut Inseratsangaben über eine Wärmepumpe, aktuell sind es 9,9 Prozent. Hohe Nachfrage und geringes Angebot lassen die Preise dieser Immobilien steigen.

Auch in der Vermietung gewinnt der Faktor Nachhaltigkeit an Gewicht. So erwirtschaften nachhaltig zertifizierte Büroimmobilien einer Untersuchung des internationalen Immobiliendienstleistungs- und Investment-Unternehmens CBRE zufolge gegenüber herkömmlichen Objekten eine um sechs bis acht Prozent höhere Miete. Zudem werden sie um 14 bis 16 Prozent höher bewertet. Ähnlich günstig wirkt sich die Green-Building-Zertifizierung von Logistikneubauten aus: Sie erhöht den Wert um durchschnittlich 25 Basispunkte im Vergleich zur Spitzen-Netto-Anfangsrendite. Und: 32 Prozent der europäischen Investoren sind bereit, einen Preisaufschlag für ESG-freundliche Immobilien zu zahlen. Jeder Zweite würde sogar einen Aufpreis von bis zu 20 Prozent akzeptieren.

Quelle: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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Umzug der Hildesheimer Geschäftsstelle

Ab sofort finden Sie unsere Hildesheimer Geschäftsstelle in der Eduard-Ahlborn-Straße 7, 31137 Hildesheim. Hier stehen wir Ihnen weiterhin gerne nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon 05121 6901533 persönlich zur Seite.

Diese Kosten kommen auf Hauseigentümer für energetische Sanierung zu

Analysten der Deutschen Bank haben die finanziellen Auswirkungen der künftigen EU-Anforderungen an die Energieeffizienz für Hauseigentümer untersucht. Sie gehen davon aus, dass die Kosten für die Sanierung eines Wohnhauses der Energieeffizienzklasse G auf den Standard der Effizienzklasse A bei 110.000 Euro liegen.

Zwei Drittel der privaten Immobilienkunden der Deutschen Bank verfügen der Studie zufolge über die finanziellen Kapazitäten für eine kurzfristige Nachrüstung. Die übrigen haben die notwendigen Mittel – auch bei Beanspruchung der aktuell verfügbaren Fördermittel – nicht. Nach Einschätzung der Analysten benötigen sie sowohl Informationen als auch finanzielle Unterstützung.

Die Deutsche Bank geht von folgenden geschätzten Kosten für die Komplettsanierung eines Wohngebäudes einer bestimmten Effizienzklasse auf den Energieeffizienzstandard A aus:

Energieeffizienzklasse A

Energieeffizienzklasse B                       15.000 €

Energieeffizienzklasse C                       35.000 €

Energieeffizienzklasse D                       50.000 €

Energieeffizienzklasse E                       65.000 €

Energieeffizienzklasse F                       80.000 €

Energieeffizienzklasse G                       110.000 €

Insgesamt müssten die Wohnimmobilienkunden der Deutschen Bank in heutigen Preisen rund 80 Milliarden Euro für Renovierungsarbeiten aufwenden, um ihre Eigenheime auf diesen Standard zu bringen. Das entspricht rund 50 Prozent des bestehenden Kreditportfolios für Wohnimmobilien der Bank. Ein wesentliches Ziel des Berichts ist, die gesamtwirtschaftliche Dimension der anstehenden Gebäudesanierungen deutlich zu machen.

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