Digitaler Bauantrag – Fortschritt oder doch nicht?

Bis Ende 2023 soll der digitale Bauantrag in etwa 500 von 851 Behörden der unteren Bauaufsicht verfügbar sein. Das hat Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) angekündigt. Grundlage ist ein System, das das Land Mecklenburg-Vorpommern nach dem Prinzip „einer für alle“ entwickelt und den übrigen Bundesländern angeboten hat. Neun weitere haben sich angeschlossen.

Bei den beteiligten Behörden können Bauherren und Architekten künftig Unterlagen digital hochladen. Gleichzeitig können die unterschiedlichen beteiligten Ämter elektronisch auf die Akte zugreifen, Unterlagen prüfen, die Genehmigungsschritte abarbeiten und schließlich eine Genehmigung mit elektronischem Siegel erteilen. Ziel des digitalen Verfahrens ist, Zeit und Geld zu sparen.

Bereits 2017 wurde der digitale Bauantrag als Teil des Onlinezugangsgesetztes (OZG) beschlossen. Der Bund hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Entwicklung einer digitalen Lösung beauftragt, die dann von den übrigen Ländern kostenfrei übernommen werden kann. Das Pilotprojekt „digitale Baugenehmigung“ wurde im Mai 2019 im Landkreis Nordwestmecklenburg gestartet. Seit Januar 2021 werden Bauanträge dort vollständig digital bearbeitet.

Die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Thüringen haben parallel eigene Lösungen entwickelt. „Das bedeutet, es existieren von Beginn an unterschiedliche Plattformen, auf denen Bauherren, Bauunternehmen und Architekten ihre Unterlagen hochladen. „Besser wäre es gewesen, die Länder hätten sich auf ein einheitliches Format verständigt“, kritisiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB).

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Energiekosten: Preisrückgang nach einer teuren Heizperiode

Für das Heizen mit Gas haben Haushalte in der abgelaufenen Heizperiode trotz der staatlichen Unterstützung im Schnitt 16 Prozent mehr bezahlt als im Vorjahr. Bei Heizöl stiegen die Kosten um 12 Prozent. Allerdings: Von Oktober 2022 bis April 2023 sind die Kosten um durchschnittlich 41 bzw. 36 Prozent zurückgegangen.

Eine drei- bis vierköpfige Familie in einem freistehenden Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden musste laut den Daten des Vergleichsportals Verivox für die Heizmonate September bis April durchschnittlich 2.436 Euro für Gas zahlen. Ohne die staatlichen Hilfen (Wegfall des Dezember-Abschlags und seit Januar gültige Gaspreisbremse) wären Gaskosten in Höhe von 3.027 Euro entstanden. Für Heizöl betrugen die Kosten im Musterhaushalt in der abgelaufenen Saison 2.042 Euro. „Auch die staatlichen Entlastungsmaßnahmen konnten nicht verhindern, dass dieser Winter so teuer war wie nie“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. Er wies zugleich darauf hin, dass sich die Lage an den Beschaffungsmärkten deutlich entspannt hat. Viele Versorger geben die gesunkenen Einkaufspreise an die Kunden weiter. Den Analysen des Vergleichsportals zufolge sanken die Kosten für 20.000 Kilowattstunden Gas im Musterhaushalt von 4.107 Euro im Oktober 2022 auf 2.439 Euro im April 2023. Für 20 Hektoliter Heizöl mussten Verbraucher im Oktober 2022 noch 3.008 Euro, im April 2023 nur noch 1.936 Euro.

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Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll Erreichen der 2030-Ziele sicherstellen

Entsprechend den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie werden Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs in Deutschland für 2030 festgelegt. Das EnEfG schafft erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steuerung der Energieeffizienz.

Die Maßnahmen des EnEfG ergänzen bereits bestehende Fachgesetze, wie z. B. das Gebäudeenergiegesetz, aber auch Förderprogramme und ökonomische Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs und sind damit die Basis für die Erreichung der Ziele für 2030, 2040 und 2045. Konkret beinhaltet das Gesetz diese Regelungen:

  • Das EnEfG legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest: eine Reduzierung von mehr als 550TWh soll erreicht werden.
  • Bund und Länder werden ab 2024 zur Umsetzung der EU-Vorgaben verpflichtet.
  • Außerdem sollen Bund und Länder jährlich zwei Prozent Gesamt-Endenergieeinsparung erreichen. Dazu werden Energie- und Umweltmanagementsysteme eingeführt.
  • Auch Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch (> 15 GWh/Jahr) müssen künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen.
  • Neue Rechenzentren sollen verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien nutzen und werden zur Einhaltung von Energiestandards bei Luftkühlung und Abwärmenutzung verpflichtet.
  • Insgesamt soll Abwärme erstens vermieden und zweitens dort, wo sie unvermeidbar ist, besser genutzt werden.

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Ist die Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungskonform?

Ein Rechtsgutachten, das der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund Deutschland gemeinsam in Auftrag gegeben haben, bewertet das Modell, das in elf Bundesländern angewendet wird und am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Ziel war zu prüfen, ob mit einer Musterklage dagegen vorgegangen wird.

Diesen Entschluss haben die Verbände nun gefällt: Die Klagen gegen das Grundsteuermodell werden kommen. Das 73-seitige Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, erhebt fünf wesentliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Auf dieser Basis streben BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. Warnecke sechs Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Nordrhein-Westfalen (hier zwei Prozesse) an.

Die Bundesländer, in denen das Gesetz zur Anwendung kommt, können bis 2025 eigene Grundsteuersysteme entwickeln und das Bundes- durch Landesgesetze nach dem Vorbild von Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen ersetzen.

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