Balkon-PV: Elektrotechnik-Verband VDE will Anschluss und Nutzung erleichtern

Mit steckerfertigen PV-Anlagen (auch: Mini-Energieerzeugungsanlagen, Mini-EAA) können Verbraucher eine begrenzte Menge Strom selbst erzeugen, ihre Stromkosten reduzieren und zur Energiewende beitragen. Bislang haben kontroverse Diskussionen zu Sicherheitsaspekten bei Installation und Betrieb Verbraucher verunsichert. Nun hat sich der Elektrotechnik-Verband VDE für einige Vereinfachungen ausgesprochen.

„Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE-Vorschriftenwerk“, erklärte Ansgar Hinz, Vorstandsvorsitzender des VDE Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik. „Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-EEA in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.“ Bereits Anfang Januar hatte sich der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, für Erleichterungen stark gemacht. Auf Twitter hatte er mitgeteilt, nach Einschätzung der Bundesnetzagentur reiche ein einfacher Stecker für den Anschluss, wenn zertifizierte Wechselrichter vorhanden seien.

Die Experten des Branchenverbandes VDE schlagen nun in ihrem Positionspapier fünf Punkte vor:

1. Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 Watt (bislang: 600 Watt). Eine solche Grenze wurde auf europäischer Ebene mit der Regulation for Generators (RFG) eingeführt. Mit ihrer Übernahme auch in Deutschland wären Anlagen bis 800 W aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr als „netzrelevant“ anzusehen. Zudem, so der VDE-Vorschlag, soll die Vornorm für Steckersolargeräte (VDE V 0126-95) an die 800-W-Grenze angepasst werden. Sie bietet Herstellern die Möglichkeit, steckerfertige Solargeräte als Gesamtsystem entwickeln und vertreiben zu können.

2. Verwendung von Mini-EEA bis zur Bagatellgrenze an allen verfügbaren Zählertypen, auch mit solchen, die rückwärtslaufen können. Verbraucher müssten so nicht bis zum von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter warten.

3. Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung. Künftig sollten Mini-EEA nur noch bei der Bundesnetzagentur an- bzw. abgemeldet werden. Die bislang erforderliche Anmeldung beim Netzbetreiber soll dem VDE-Papier zufolge wegfallen.

4. Duldung des Schuko-Steckers für die Einspeisung bis 800 Watt. Zwar empfiehlt der VDE grundsätzlich die Installation durch einen Fachhandwerker. Um die flächendeckende Verwendung von Mini-EEA zu ermöglichen, pocht der Verband jedoch nicht auf den Wieland-Stecker, sondern duldet den Schuko-Stecker für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 Watt.

5. Sicherheitsvorgaben für Mini-Energieerzeugungsanlagen. Der VDE fordert von den Herstellern der Balkon-PV-Anlagen, dass sie mögliche Risiken bei deren Verwendung transparent aufzeigen, beispielsweise in der Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme. Auch soll der Hersteller dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Darüber hinaus empfiehlt der VDE die Prüfung der Geräte durch ein unabhängiges Prüfinstitut.

Die vorgeschlagenen Erleichterungen erfordern diverse Änderungen in Normen, Gesetzen und Verordnungen. Sie fließen zunächst in den aktuell laufenden Prozess der Entwicklung einer Produktnorm ein.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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Größtes Defizit am deutschen Wohnungsmarkt seit 30 Jahren

Über 700.000 Wohnungen haben zum Jahresende 2022 auf dem deutschen Wohnungsmarkt gefehlt – so das Ergebnis einer beim Pestel-Institut durchgeführte Studie. Hinzu kommt, dass aktuell diverse Unternehmen ihre Bautätigkeiten einschränken oder sogar einstellen. Dadurch und durch den andauernden Zuzug sowie wenig Entspannung bei den Preisen droht sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt im Jahr 2023 drastisch zu verschärfen.

Rund 1,5 Millionen mehr Menschen lebten Ende 2022 in Deutschland, als noch zu Beginn. Diese Zuwanderung hat den Wohnungsmarkt im vergangenen Jahr deutlich belastet. Außerdem haben massiv gestiegene Investitionskosten, hohe gesetzliche Standards und Kapazitäts- sowie Materialengpässe einen starken Rückgang der Neubautätigkeiten verursacht. In Kombination führte das zu einem Defizit, das nun mehr als doppelt so hoch ist, wie die Anzahl der aktuell pro Jahr fertiggestellten Wohnungen: die Studie prognostiziert nur zwischen 270.000 und 290.000.

Das ist weit entfernt vom von der Bundesregierung ausgegebenen Ziel von 400.000 neu gebauten Wohnungen pro Jahr. Und immer mehr Bauprojekte werden ganz eingestellt. So plant die Hälfte der Mitgliedsunternehmen des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) keine neuen Projekte im Jahr 2023 zu beginnen, die andere Hälfte hat ihre Pläne um 30 bis 50 Prozent reduziert. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, sagt gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „So laut wie jetzt haben die Alarmglocken des Wohnungsmangels lange nicht mehr geschrillt“. Und mahnt, dass Bund und Länder zeitnah und zielgerichtet tätig werden müssen, sonst drohe „ein ungeahntes Desaster auf dem Wohnungsmarkt“.

Ein Bündnis aus Mieterbund, Baugewerkschaft, Sozial- und Branchenverbänden der Bauwirtschaft hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dazu aufgefordert, ein Sondervermögen in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitzustellen, um den Kollaps des sozialen Wohnungsmarktes noch abzuwenden: Dort wurden sogar nur rund 20.000 Wohnungen im Jahr 2022 fertiggestellt.

Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (DIW) fordern dagegen, dass die Bundesregierung ihre Förderpolitik überdenkt und sich Förderprogramme zukünftig nicht nur darauf konzentrieren, die Nachfrage nach Sanierung oder Neubau zu unterstützen. Es sollen auch Planungs-, Produktions- und Installationskapazitäten gefördert werden, um zu vermeiden, dass Engpässe beim Angebot entstehen, die zu weiteren Preissteigerungen führen. Ein Großteil der Fördersumme könnte sonst allein zum Ausgleich der steigenden Preise benötigt werden und die Förderung ihre Anreizwirkung einbüßen.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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