Abschaffung der EEG-Umlage auf Juli 2022 vorgezogen

Zum 1. Juli 2022 soll die EEG-Umlage entfallen. Das sieht ein Kabinettsbeschluss vom 9. März vor. Damit will die Bundesregierung für spürbare Entlastung der Letztverbraucher bei den Stromkosten sorgen. Die Abschaffung der EEG-Umlage hat erhebliche Auswirkungen für die Umsetzung der unterschiedlichen Solarbetreibermodelle in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Im Koalitionsvertrag war die Abschaffung der EEG-Umlage erst ab Anfang 2023 vorgesehen. Mit der Streichung ab dem 1. Juli 2022, also ein halbes Jahr früher, reagiert die Bundesregierung auf die drastisch gestiegenen Energiepreise. Endkunden zahlen die EEG-Umlage bislang mit der monatlichen Stromrechnung. Die Einnahmen fließen zur Finanzierung des Ausbaus von erneuerbaren Energien auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber. Diese sollen die Streichung der Umlage in vollem Umfang an die Verbraucher weitergeben. Nach Einschätzung der Bundesregierung können Familien durch den Wegfall der Umlage rund 300 Euro im Jahr sparen. Die Einnahmeausfälle, die nun entstehen, werden vollumfänglich vom Bund aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet. Der EKF wird voraussichtlich um 6,6 Milliarden Euro belastet. Ursprünglich wurde die Umlage im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung vom Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie wurde dem Verbraucher über die Stromrechnung abgerechnet.

Die Abschaffung der EEG-Umlage hat auch für alle Eigentümergemeinschaften, die eine PV-Anlage betreiben, gravierende Auswirkungen: Wird die PV-Anlage zur Allgemeinstromversorgung genutzt, so sind bislang nur Anlagen mit einer Leistung bis 20 Kilowattpeak von der EEG-Umlage befreit. Betreiber größerer Anlagen müssen eine reduzierte EEG-Umlage von 40 Prozent zahlen. Eine analoge Regelung gilt für Einzelanlagen. Die Umlagepflicht entfällt mit der Abschaffung der EEG-Umlage, so dass der Betrieb größerer Anlagen lukrativer wird. Der bislang bekannte Entwurf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht außerdem Neuregelungen der Einspeisevergütung vor. Ziel der Bundesregierung ist, den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern von Mehrfamilienhäusern voranzutreiben.

Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe für ein EEG-Entlastungsgesetz hat sich der Deutsche Bundestag am 17. März in erster Lesung befasst. Der Entwurf wurde in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur federführenden Beratung überwiesen.

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Mehr Baugenehmigungen für Wohnungen

Im Jahr 2021 wurde der Bau von 380.914 Wohnungen genehmigt. Das waren 3,3 Prozent mehr als im Vorjahr und zugleich die höchste Zahl seit 1999. Diese Bilanz hat das Statistische Bundesamt veröffentlicht.

Unter den neu zu errichtenden Gebäuden verbuchten Zweifamilienhäusern (meist Doppelhäuser) mit einer Zunahme um über ein Viertel (25,1 Prozent) einen überdurchschnittlichen Zuwachs. Dieser ist nach Einschätzung der Behörde auf das Auslaufen des Baukindergeldes und das angekündigte Ende der Förderung von KfW-55-Effizienzhäusern zurückzuführen.  Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden fallen zwar in absoluten Zahlen (44.336) vergleichsweise wenig ins Gewicht. Doch auch in diesem Segment stieg die Zahl der Baugenehmigungen mit 7,3 Prozent überdurchschnittlich.

Die Zahl der Baugenehmigungen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden, bei denen Holz oder Stahl und Stahlbeton die vorwiegend verwendeten Baustoffe waren, ging in der zweiten Jahreshälfte zurück. Grund dafür sind laut Statistischem Bundesamt die deutlich angestiegenen Preise für diese Materialien aufgrund von Lieferengpässen, Rohstoffknappheit und einer erhöhten Nachfrage.

Die Genehmigungszahlen sind ein Frühindikator für die zukünftige Bauaktivität. Sie sagen jedoch nichts über die Zahl der begonnen oder gar abgeschlossenen Bauvorhaben aus. Die Differenz zwischen genehmigten und fertiggestellten Baumaßnahmen – der sogenannte Bauüberhang – nimmt seit einigen Jahren zu. Aufschluss über die tatsächliche Entwicklung der Bautätigkeit im Jahr 2021 gibt daher erst die Zahl der Baufertigstellungen. Das Statistische Bundesamt plant, diese Mitte des Jahres 2022 zu veröffentlichen.

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Neues zur KfW-Förderung

Die Energieeffizienzförderung der staatlichen KfW-Bank greift einen Teil des Programms wieder auf.

Seit dem 22. Februar können wieder Anträge zur Sanierung gestellt und eingereicht werden. Bundesregierung und Haushaltsausschuss des Bundestags stellen ein Budget für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung: rund 9,5 Milliarden Euro sollen dafür investiert werden.Die Neuerung: Neubauten der Effizienzhausstufe-Stufe 40 sollen gefördert werden, nicht mehr gefördert wird hingegen die Effizienzhaus-Stufe 55. Grund dafür ist, dass ohnehin bei den meisten Neubauten erreicht würde. Die Förderbedingungen bei Sanierungen bleiben gleich.

Zum Hintergrund: Am 24. Januar teilte die Regierung mit, dass die Förderung der KfW für energieeffizientes Bauen vorzeitig gestoppt wird. Das löste Empören aus, denn eigentlich hätten alle Antragsteller noch eine Woche Zeit gehabt, um ihre Unterlagen einzureichen. Grund für den plötzlichen Stopp: Laut Wirtschaftsminister Habeck sollten die Mittel für die Fortsetzung des Programms ausgeschöpft gewesen sein. Kurz vor Ende waren nochmals zahlreiche Anträge eingegangen. Betroffen von dem Stopp waren neben der Förderung von Neubauten nach dem KfW-Effizienzstandard EH55 und dem schärferen EH40-Standard auch energetische Sanierungen von Gebäuden.

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EEG-Umlage fällt bereits ab Juli

Nun ist es also entschieden: Ab Juli dieses Jahres soll die Ökostromabgabe vorzeitig wegfallen – das beschloss die Regierung am 23. Februar im Zuge des Klimapakets. Als Ausgleich zu den immens gestiegenen Energiepreisen soll ein milliardenschweres Entlastungspaket geschnürt werden.Durch die Einnahmen der EEG-Umlage wird in Deutschland seit 20 Jahren der Ökostrom finanziert. Bei einem Wegfall soll das fortan aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Eigentlich war das Ende der Umlage für den 1. Januar 2023 im Zusammenhang mit der Reformierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angedacht. Nach neuem Kabinettbeschluss wurde das nun auf Mitte des Jahres vorverlegt. Der Beschluss fassten SPD, Grüne und FDP im Zuge eines Entlastungspakets in Milliardenhöhe. Mit dem Paket sollen die immer teurer werdenden Energiepreise ausgeglichen werden.
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