Erneuerbare-Energien-Gesetzesnovelle tritt 2021 in Kraft

Am 23. September wurde die EEG-Novelle im Bundeskabinett abgesegnet. Der BVI befürwortet das Ziel den gesamten Strom in Deutschland vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral zu stellen. Das Ziel gilt nicht nur für den erzeugten, sondern auch für den in Deutschland verbrauchten Strom. Das EEG 2021 soll am 1. Januar in Kraft treten.

Unter der Devise, dass Strom auch in Zukunft bezahlbar bleiben muss, setzt die EEG-Novelle an mehreren Punkten an: Die Wind- und PV-Förderkosten sollen gesenkt werden, bei der Photovoltaik soll besser auf Kostenentwicklungen eingegangen werden. Die zentrale Maßnahme soll aber die teilweise Finanzierung der viel kritisierten EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt sein. Dazu sollen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, die für die Sektoren Wärme und Verkehr ab 2021 gilt, verwendet werden. Außerdem wird es Zuschüsse zur EEG-Finanzierung geben. Die EEG-Umlage liegt derzeit bei rund 6,7 Cent/kWh, 2021 sollen es 6,5 Cent sein, für 2022 sind 6 Cent vereinbart.

Neu sind auch die Akzeptanz-Maßnahmen der Windenergie. Bürger und Stadtkommunen sollen künftig finanziell an den Windkraft-Erträgen beteiligt werden. Windkraft-Anlagenbetreiber müssen sich vertraglich verpflichten, an die Standortgemeinde 0,2 Cent/kWh für die eingespeiste Strommenge zu zahlen.

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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Qualitätssicherung und Verbraucherschutz

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD ist sich einig: Eigentümer haben künftig einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Diese Qualitätsmaßnahme ist die Erfüllung der jahrelang zentralen Forderung des BVI nach einem verpflichtenden Sachkundenachweis. Die Streitpunkte rund um das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) sind nun ausgeräumt.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. ist begeistert über die Einigung der großen Koalition auf die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter. „Der Sachkundenachweis ist nicht nur eine Qualitätsversicherung, sondern dient als solche vor allem dem Verbraucherschutz. Wir sind davon überzeugt, dass der Nachweis als vertrauensbildende Maßnahme die produktive und konstruktive Zusammenarbeit von Immobilienverwaltern und Eigentümern fördern wird“, so BVI-Präsident Thomas Meier.

Mit dem Sachkundenachweis wurde die seit Jahren zentrale Forderung des BVI erfüllt. „Bereits im März sahen wir bei der WEG-Konferenz, die wir gemeinsam mit dem IVD veranstaltet haben, eine breite überparteiliche Zustimmung zu dieser Form der Qualitätssicherung. Unserer Forderung nach einem Sachkundenachweis haben wir unter anderem auch in einem Brief an die zuständigen Ministerien Nachdruck verliehen. Dass unsere intensiven Bemühungen gerade der vergangenen Monate nun endlich Früchte tragen, freut uns sehr. Endlich haben wir mit diesem in den letzten Jahren wichtigsten Anliegen der Immobilienverwaltung Gehör gefunden“, zeigt sich Meier begeistert.

Auch ein weiterer Diskussionspunkt – jener über die Kompetenzen des Verwalters – konnte geklärt werden. Dazu Thomas Meier: „Die Konkretisierung der Zuständigkeiten und Aufgaben des Immobilienverwalters ist begrüßenswert. Wir sehen den Verwalter damit ganz klar in seiner Position gestärkt, was bei der Vielzahl seiner Aufgaben auch eine dringende Notwendigkeit ist. Mit diesen Fortschritten kann das WEMoG nun auf die Zielgerade biegen.“

Große Erleichterung – gerade für die Verwaltung in Krisenzeiten
Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz kommen nun nicht nur der Sachkundenachweis, sondern auch Regelungen für den Einbau von Ladepunkten für E-Mobilität, für Hochgeschwindigkeitsinternet und nicht zuletzt für die digitale Eigentümerversammlung. „Gerade für die Immobilienverwaltung in Pandemie-Zeiten stellt das WEMoG eine große Erleichterung dar“, meint Meier. „Mit dieser Einigung kann die Reform nun wahrscheinlich noch im November Inkrafttreten.“

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BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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