Doch was bedeutet das genau für Verwalter?
Ab dem 25. Oktober 2020…
… dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler angebracht werden.
… in Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie müssen Mieter über ihren Verbrauch unterjährig mindestens zweimal informiert werden.
Ab dem 1. Januar 2022…
… muss diese Information, falls fernauslesbare Messtechniken genutzt werden, monatlich erfolgen.
Bis zum 1. Januar 2027…
… müssen in allen Liegenschaften fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert sein.
Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin
Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de