Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur WEG-Reform hat ihren Abschlussbericht mit zahlreichen Vorschlägen für Änderungen am Wohnungseigentumsrecht am 27. August 2019 vorgelegt. Daraus soll nun ein Gesetzentwurf erarbeitet werdenEine neue WEG-Reform soll das Wohnungseigentumsgesetz praxisnäher gestalten und Schwachstellen im Wohnungseigentumsrecht beseitigen.
Nach dem Auftakt auf der Justizministerkonferenz im Juni 2018 und derVorlage erster Diskussionsentwürfe hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG den Änderungsbedarf geprüft und Vorschläge ausgearbeitet.
Diese sind im Wesentlichen folgende:
Die Experten schlagen die Abschaffung des Beschlussfähigkeitsquorums bei WEG-Versammlungen vor, um die Handlungsfähigkeit von Eigentümerversammlungen, in denen über Maßnahmen am Objekt abgestimmt wird, zu verbessern.
Der Verwalter soll außerdem zukünftig die Möglichkeit erhalten, außerordentliche Versammlungen auch auf elektronischem Wege (E-Mail) einberufen zu können. Eigentümer sollen in Versammlungen künftig ebenfalls ihre Interessen durch elektronische Kommunikationsmittel wahrnehmen können, ohne physisch anwesend zu sein.
Die Justizminister von Bund und Ländern beschäftigten sich darüberhinaus mit dem Thema „bauliche Veränderung“. Dabei ging es insbesondere um eine verbesserte Förderung der Elektromobilität durch geringere Hürden beim Einbau von Ladestationen und die Erleichterung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in der Wohnung.
Auf der Grundlage dieses Berichts soll bis Ende 2019 ein Gesetzentwurf zur WEG-Reform erarbeitet werden. Ziel ist, die neue WEG-Reform bis zum Ende der Legislaturperiode, also spätestens im Jahr 2021 abzuschließen.
Den gesamten Bericht finden Sie unter www.bvi-verwalter.de unter dem Menüpunkt Aktuelles/News.
Er enthält über die hier genannten Vorschläge hinaus weitere Änderungsvorschläge sowie den Hinweis, dass auch Themenbereiche, die nicht in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert worden sind, Bestandteil einer WEG-Reform sein können.