Grundstein für WEG-Reform ist gelegt

Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur WEG-Reform hat ihren Abschluss­bericht mit zahlreichen Vorschlägen für Änderungen am Wohnungseigentumsrecht am 27. August 2019 vorgelegt. Daraus soll nun ein Gesetzentwurf erarbeitet werdenEine neue WEG-Reform soll das Wohnungseigentumsgesetz praxisnäher gestalten und Schwachstellen im Woh­nungseigentumsrecht beseitigen.

Nach dem Auftakt auf der Justizministerkonferenz im Juni 2018 und derVorlage erster Diskussionsentwürfe hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG den Änderungsbedarf geprüft und Vorschläge ausgearbeitet.

Diese sind im Wesentlichen folgende:

Die Experten schlagen die Abschaffung des Beschlussfähigkeitsquorums bei WEG-Versammlungen vor, um die Handlungsfähigkeit von Eigentümerversammlungen, in denen über Maßnahmen am Objekt abgestimmt wird, zu verbessern.

Der Verwalter soll außerdem zu­künftig die Möglichkeit erhalten, außerordent­liche Versammlungen auch auf elektronischem Wege (E-Mail) einberufen zu können. Eigen­tümer sollen in Versammlungen künftig ebenfalls ihre Interessen  durch elektronische Kommunika­tionsmittel wahrnehmen können, ohne physisch anwesend zu sein.

 

Die Justizminister von Bund und Ländern beschäftigten sich  darüberhinaus  mit dem Thema „bauliche Veränderung“. Dabei ging es insbesondere um eine verbesserte För­derung der Elektromobilität durch geringere Hürden beim Einbau von Ladestationen und die Erleichterung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in der Wohnung.

Auf der Grundlage dieses Berichts soll bis Ende 2019 ein Gesetzentwurf zur WEG-Reform erarbeitet werden. Ziel ist, die neue WEG-Reform bis zum Ende der Legislaturperiode, also spätestens im Jahr 2021 abzuschließen.

 

Den gesamten Bericht finden Sie unter www.bvi-verwalter.de unter dem Menüpunkt Aktuelles/News.

Er enthält über die hier genannten Vor­schläge hinaus weitere Änderungsvorschläge sowie den Hinweis, dass auch Themenbereiche, die nicht in der Bund-Länder-Arbeits­gruppe diskutiert worden sind, Bestandteil einer WEG-Reform sein können.

 

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Bundesrat will privaten Einbau von Ladestellen erleichtern

Zur Förderung der Elektromobilität möchte der Bundesrat den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. In einem am 11. Oktober 2019 beschlossenen Gesetzentwurf schlagen sie Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz vor.

Eigener Anspruch gegenüber dem Vermieter

Danach soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt.

Einfache Mehrheit der Miteigentümer soll ausreichen

Um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll nach Ansicht der Länder künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sämtliche Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Ähnlicher Vorstoß

Der Gesetzentwurf ist nicht der erste Ländervorstoß zu diesem Thema: Im Dezember 2017 hat er einen ähnlichen Gesetzentwurf beschlossen und dem Bundestag zugeleitet (BR-Drs. 730/17). Darin geht es zusätzlich noch um die Förderung des altersgerechten Wohnens. Der Bundestag hat den Vorschlag bislang noch nicht beraten.

Quelle:

BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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Telefax: +49 30 308729-19
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Web: www.bvi-verwalter.de

VDIV: Auf Meisterpflicht muss Sachkundenachweis für Immobilienverwalter folgen

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in verschiedenen Handwerksberufen appelliert der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) an die Politik, endlich auch den verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilien­verwalter einzuführen. „Es ist an der Zeit, sich endlich dem Verbraucher­schutz in der Wohnungswirtschaft anzunehmen”, betont VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Immobilienverwaltungen managen treuhänderisch ein Billionenvermögen für Millionen Bürger. Dennoch besteht für sie noch immer nicht das geringste Mindestmaß an nachzuwei­sender Grundlagenausbildung. Aus Sicht des VDIV Deutschland ist es richtig, in Gewerken, in denen eine unsachgemäße Ausübung Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet, höhere Anforderungen an die Qualifikation zu stellen. „Aber wenn beispielsweise Fliesenleger oder Raumausstatter Fehler in ihrer Arbeit machen, ist das für Verbraucher in der Regel mit vergleichsweise geringen Schadenssummen verbunden. Wenn jedoch Immobilienverwaltungen fehlerhafte Beschlüsse fassen, falsche Abrechnungen erstellen, die Gesundheit der Bewohner gefährden oder Investitionen in die Gebäudesubstanz ausbleiben, gefährdet das nicht zuletzt die private Altersvorsorge von Millionen Bürgern”, verdeutlicht Kaßler. Hier muss der Gesetzgeber endlich handeln, insbesondere da er die Anschaffung von Wohneigentum durch zahlreiche Maßnahmen unterstützt.

Die Schäden, die Eigentümern, Mietern und auch der Branche selbst durch fehlerhafte Verwaltung entstehen, können mit mindestens 200 Millionen Euro jährlich beziffert werden, so Berechnungen des VDIV Deutschland und des Deutschen Mieterbunds. Zusätzlich werden jedes Jahr knapp 260.000 Verfahren zu Wohnungsmiet- und -eigentumsfragen vor deutschen Gerichten verhandelt – das entspricht etwa einem Viertel aller Verfahren.

„Die zahlreichen neuen Verordnungen, die der Gesetzgeber insbesondere im Mietwohnungsbereich erlassen hat, dürften diese Zahlen weiter ansteigen lassen. Denn wie sollen Kleinvermieter sie mit all ihren Details und Anpassungen rechtssicher umsetzen? Für sie sind Immobilienverwalter ein wichtiger Ansprechpartner – doch nur dann, wenn bei ihnen eine angemessene Sachkunde vorausgesetzt werden kann”, betont der VDIV-Deutschland-Geschäftsführer.

Hintergrund

Die Bundesregierung hat zwar in der vergangenen Legislaturperiode die Einführung einer Berufszulassungsregelung vereinbart, jedoch wurde der ursprünglich vorgesehene Sachkundenachweis (der bereits im Referentenentwurf festgehalten war) durch eine weitgehend wirkungslose Weiterbildungspflicht im Umfang von zwanzig Stunden in drei Jahren (!) ersetzt. Diese muss weder bei zertifizierten Weiterbildungsanbietern abgeleistet noch ihre Erfüllung aktiv nachgewiesen werden. Dabei haben Immobilienverwaltungen mittlerweile über 60 Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Da die Eigentumswohnung für viele Eigentümer die größte Investition ihres Lebens und elementarer Bestandteil ihrer privaten Altersvorsorge ist, fordert der VDIV bereits seit Jahren mit Nachdruck einen entsprechenden Nachweis der Qualifikation von Immobilienverwaltern. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber in zunehmendem Maße Gesetze novelliert und technologische Anforderungen an Wohngebäude im Zusammenhang mit Klimaschutzmaßnahmen steigen.

Quelle:

Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin

Telefon: 030 3009679-0
Fax: 030 3009679-21
E-Mail: office@vdiv.de
Web: www.vdiv.de