SPD und Union haben ihren Streit über neue gesetzliche Regelungen beim Mietrecht beigelegt. Im Koalitionsausschuss einigten sie sich über den Entwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley. Dabei mussten beide Seiten Kompromisse eingehen.
Das sogenannte Mietrechtsanpassungsgesetz sah unter anderem das Absenken der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent vor – und zwar bundesweit. Dieser Vorschlag stieß bei der CDU auf Kritik. Der Konsens sieht nun vor, dass das Absenken der Umlage nur in angespannten Wohnungsmärkten greift.
Auch bei der umstrittenen Mietpreisbremse wurde eine Einigung erzielt. Hier konnte sich Barley durchsetzen. Sie wollte die Auskunftspflicht des Vermieters über die Miete des Vormieters auf alle Ausnahmen ausdehnen, wenn die ursprüngliche Miete 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das betrifft die Erstvermietung nach Neubau, umfangreiche Modernisierungen und den Bestandsschutz. Hier bewegte sich die CDU, die Ausnahmen zunächst nur für den Bestandsschutz akzeptierte.
Quelle:
Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 3009679-0
Fax: 030 3009679-21
E-Mail: info@ddiv.de
Web: www.ddiv.de