BMWI plant Verschiebung der EnEV-Verschärfung

Die geplante Verschärfung der Energieeinsparverordnung für Privatgebäude wird auf die nächste Legislaturperiode (also die Zeit nach der Bundestagswahl im Herbst 2017) verschoben. Nur für öffentliche Gebäude soll es noch in dieser Amtsperiode neue Auflagen geben. Diesen Plan will das Ministerium in den nächsten Wochen mit den Bundesländern besprechen. Die hatten sich bereits gegen die weitere Verschärfung der Energieeinsparauflagen ausgesprochen. Diese galt jedoch bislang als nötig, damit Deutschland in einigen Jahren die Gebäuderichtlinie der EU erfüllt. Die sieht vor, dass ab 2021 alle Neubauten im Niedrigst-Energiestandard erstellt werden. Die EnEV 2014 erfüllt dieses Niveau nicht.

Quelle: http://www.immobilien-zeitung.de

Bundesratsbeschluss zum Gesetzesentwurf für Berufszugangsvoraussetzungen

Wohnungseigentumsverwalter müssen demnach neben der Berufshaftpflichtversicherung auch Nachweise über ihre Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse vorlegen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass Makler und Immobilienverwalter auch über nachgewiesene Fähigkeiten in der Kundenberatung verfügen sollten.

Der BVI begrüßt an dem Bundesratsbeschluss vor allem, dass entgegen der Forderungen des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Immobilienverwalter, die mindestens sechs Jahre ununterbrochen professionell am Markt tätig sind, von der Pflicht zum Sachkundenachweis ausgenommen bleiben.

Der BVI-Forderung nach einer Ausweitung der Pflicht zum Sachkundenachweis auf Mietverwalter wurde nicht statt gegeben.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung erstellen kann. Anschließend befasst sich der Bundestag mit den Vorlagen.

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin

Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de

Bundesrat nickt Änderungen im Meldegesetz ab

Wie bereits vom Bundestag beschlossen, entfällt zum November die Verpflichtung für Vermieter, ihrem Mieter den Auszug zu bestätigen. Die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ist dann nur noch beim Einzug erforderlich. Bei dem erst zum 1. November 2015 in Kraft getretenen Gesetz hatte sich früh Nachbesserungsbedarf gezeigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums lag bereits in diesem Frühjahr vor. Die jetzige Änderung wird mit dem hohen Verwaltungsaufwand für die Kommunen begründet.

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin

Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de

Duschen ist gefährlich? Risiken durch mangelnde Trinkwasserqualität?

Duschen bedeutet für viele Menschen nicht nur Hygiene, sondern auch Entspannung. Jetzt Duschen ein Gesundheitsrisiko darstellen? Legionellen lautet das Schreckenswort: Nach Schätzung des Umweltbundesamtes erkranken in Deutschland jedes Jahr 20.000 bis 32.000 Menschen an einer Lungenentzündung, die durch Legionellen hervorgerufen wird. Abgestandenes Wasser kann Legionellen enthalten. Durch den beim Duschen entstehenden Wasserdampf werden sie eingeatmet und führen zur Lungenentzündung.

Legionellen kommen überall auf der Welt im Süßwasser, auch im Grundwasser, in kleinen Mengen vor. Gefährlich werden die beweglichen Stäbchenbakterien für den Menschen, wenn sie sich explosionsartig vermehren, z. B. in Warmwasseraufbereitungsanlagen von Häusern, bei Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad Celsius. Gefährlich wird es auch dann, wenn eigentlich kaltes Wasser plötzlich lauwarm aus dem Hahn kommt, Wasser nur noch auf Temperaturen von unter 50 Grad erhitzt wird oder über Wochen im Rohrsystem absteht.

Die Trinkwasserverordnung definiert daher erstmals einen Grenzwert, der nicht überschritten werde darf: er beträgt 100 koloniebildende Einheiten in 100 ml Wasser. Nach der Stellungnahme des Umweltbundesamtes können falsch konstruierte oder falsch betriebene Trinkwasserinstallationssysteme die gefährliche Vermehrung von Legionellen entscheidend begünstigen.

Ein Mehr an Sicherheit durch die Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung ist das wichtigstes Instrument, um Regularien zum Qualitätserhalt des Trinkwassers flächendeckend durchzusetzen und der Bevölkerung ein Mehr an Sicherheit zu geben. In einer weiteren Fassung von November 2011 wurde geregelt, dass Vermieter, Verwalter und Eigentümergemeinschaften (WEGs) in Zukunft für die Einhaltung der Bestimmungen gerade stehen müssen.

Sie sind für eine einwandfreie Wasserqualität in sämtlichen Hausleitungen vom Keller bis zum letzten Duschkopf im Dachgeschoss verantwortlich. Jedes Mehrfamilienhaus in Deutschland mit zentraler Warmwasserbereitung einmal im Jahr ohne Aufforderung auf gesundheitsschädliche Erreger wie Legionellen getestet werden.

Weiterhin müssen Vermieter oder WEGs dafür Sorge tragen, dass geeignete Probenahmestellen vorhanden sind. Unter Umständen entstehen Kosten, weil nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eine geeignete Probenahmestelle einzubauen ist. Warmwasserproben werden an mindestens drei Stellen entnommen: am Ein- und Ausgang des Warmwasserspeichers sowie an Steigsträngen mit weit vom Speicher entfernten Zapfstellen.

Die Kosten für die Installation zusätzlicher Armaturen wie auch die Kosten für die jährlich vorgeschriebenen Wasseruntersuchungen sind umlagefähig.

Erneute Änderung ab 2016

Jetzt wurde die Trinkwasserverordnung seit März 2016 noch einmal durch eine Erweiterung verschärft. Diese Änderung bestimmt, dass ab sofort auch die Stoffe Radon und Tritium im Trinkwasser analysiert und entsprechend überwacht werden müssen. Damit eine jährliche Strahlungsaufnahme durch die sogenannten Radionuklide Radon und Tritium abgeschätzt werden kann, wird zudem eine sogenannte Richtdosis festgelegt.

Warum das? Diese radioaktiven Stoffe gelangen auf natürlichem Wege ins Grundwasser. Die Konzentration richtet sich dabei stark nach den geologischen Voraussetzungen der Region. Herausfiltern lassen sich diese Stoffe nicht, demzufolge wird der Strahlungsstatus fortan überwacht.

Für Eigentümer von Immobilien oder WEGs bringt die Trinkwasserverordnung erweiterte Untersuchungs- und Meldepflichten mit sich. Für die Umsetzung der damit einhergehenden Maßnahmen und Kosten ist sicherlich ein Beschluss notwendig, der in der Eigentümerversammlung zunächst besprochen und beraten werden kann. Allerdings kann die Eigentümerversammlung nicht beschließen, die Anforderung der Verordnung nicht zu erfüllen, denn sie ist gesetzliche Verpflichtung.