Einbruchschutz – Sesam öffne dich (nicht) – Einbruchschutz bei Türen

Einbrüche werden nur nachts und in Einfamilienhäusern ausgeübt – ein weit verbreiteter Irrtum. Rund ein Viertel der Einbrüche finden in Mehrfamilienhäusern statt. Sie sind in der Regel weniger gesichert und die Anwohner leichtsinniger. In der Gemeinschaft fühlt man sich vermeintlich sicherer: So steht die Haustür offen oder Mitbewohner öffnen bedenkenlos mit dem elektronischen Öffner die Tür. Einbrecher verschaffen sich auf diesem Wege mühelos Zugang vor allem zu den Kellerräumen. Besonders gefährdet sind Wohnungen im Erdgeschoss, denn in rund einem Drittel aller Fälle kommt der Einbrecher in Mehrfamilienhäusern über die Haupteingangstür, dicht gefolgt von der Terrassentür. Ungesicherte Türen und auch Fenster sind schnell mit einem Schraubendreher und nahezu lautlos zu öffnen. Die Absicherung von Fenstern und Türen ist eine lohnende Investition in Sachen Einbruchschutz.

Hochwertige Schlösser schützen

Zu einer guten Einbruchssicherung für Türen gehören hochwertige Schlösser wie z. B. ein moderner Schließzylinder aus mehrfach gehärtetem Stahl. Sicherheitsschließzylinder schützen vor Aufbohren, Herausziehen und anderen mechanischen Angriffen. Einen garantierten Schutz vor Einbruch sichern die Schlösser nicht zu. Sie erschweren es dem Einbrecher aber erheblich, in die Wohnung oder das Haus zu gelangen.

Gerade für ältere Türmodelle bieten sich Zusatzschlösser mit Sperrbügel an. Bestehen Türen aus weichem Holz, ist der Aufbruch ein Kinderspiel. Hier erschwert das von außen nicht sichtbare Zusatzschloss das Eindringen. Die meisten dieser Schlösser lassen sich allerdings meist nur von innen verschließen und bieten nur einen Einbruchsschutz, wenn sich jemand in der Wohnung aufhält. Zusatzschlösser mit Sperrbügel, die von innen wie außen verschließbar sind, versprechen auch bei Abwesenheit Schutz, haben aber den Nachteil, dass eine Bohrung durch das Türblatt erforderlich wird.

Maximalen Schutz bieten Panzerriegel- oder auch Querriegelschlösser. Sie werden über die gesamte Breite des Türblatts montiert. Wird es abgeschlossen, schieben sich zwei massive Riegel bis über den Türrahmen. Mit einem guten Schloss allein ist es nicht getan – die stabile Tür gehört zur optimalen Einbruchsicherung unbedingt dazu. Einbruchhemmende Türen bilden mit Schloss, Türblatt und Zargen eine in sich geschlossene Sicherheitseinheit. Je nach Widerstandsklasse halten Türen unterschiedlichen Werkzeugen und Einbruchsmethoden stand.

Türspione leisten gute Dienste

Oftmals verschaffen sich Einbrecher, hier vor allem die Trickbetrüger, im Vorfeld bereits Zugang zur Wohnung. Mit einem Vorwand (z. B. Befragung) checken sie, ob sich der Einbruch lohnt. Gerade Senioren sind Trickbetrügern oft hilflos ausgeliefert. Einmal in die Wohnung gelassen, sind sie nur schwer abzuwimmeln. Ein Türspion bietet hier die Möglichkeit zu sehen, wer vor der Tür steht, ohne die Tür öffnen zu müssen. Moderne Türspione mit Weitwinkeloptik vergrößern den Erfassungswinkel vor der Tür bis hinein ins Treppenhaus.

Funkablesung für Wasser und Heizung

Herr Predöhl, Wasser und Heizung werden seit geraumer Zeit per Funk abgelesen. Welche Vorteile ergeben sich daraus für die Hausbewohner?
Der Hausbewohner muss zur Ablesung nicht anwesend sein, d. h. er braucht keinen Urlaubstag nehmen oder den Schlüssel beim Nachbarn hinterlassen. Das ist meiner Meinung nach einer der größten Vorteile. Weiterhin besteht ein großer Benefit darin, dass die modernen Geräte mit dem klar zu lesenden Display dem Bewohner eine große Transparenz bieten. Die Werte werden per Funk einmal im Monat abgelesen und können so leicht kontrolliert werden. Also erhöht sich durch die Funkablesung auf jeden Fall der Komfort beim Bewohner. Als Verwalter habe ich den Vorteil, dass der Energieverbrauch der von uns betreuten Immobilien laufend überblickt und damit optimiert werden kann. Ferner müssen wir durch die modernen Geräte z. B. beim Auszug eines Mieters keine Zwischenablesung mehr vornehmen, weil das Funksystem die letzten Monatswerte speichert und sämtliche Zwischenwerte erfasst.

Gibt es auf denn auf Mieterseite auch Bedenken?
Auf jeden Fall: Die Bedenken beziehen sich vor allem auf die Manipulationssicherheit. Aber da kann ich beruhigen, denn die Daten werden verschlüsselt übermittelt. Ohne Kenntnis der Verschlüsselung können die Daten nicht von Fremden ausgelesen werden. Weiterhin werden manchmal Bedenken hinsichtlich der Funkbelastung durch die Geräte geäußert. Auch hier kann ich Entwarnung geben: Ein fünfminütiges Handytelefonat verursacht mehr Funkstrahlung als alle Heizkostenverteiler einer Wohnung in 3000 Jahren.

Benötigt der Vermieter das Einverständnis, wenn er auf Funkablesung umstellen möchte?
Das Einverständnis seitens des Mieters ist nicht erforderlich – das hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 28.09.2011 entschieden. In der Begründung heißt es, dass Mieter Maßnahmen, die der Verbesserung der Mietsache dienen, hinnehmen d.h. dulden müssen.

Wie funktioniert die Funkablesung im Detail?
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Systeme, zum einen die Walk-by-Ablesung und die Fernablesung. Bei der Walk-by-Ablesung positioniert sich der Ableser an einem Standort vor oder im Gebäude, ruft die Daten mit einem funkfähigen Mess- und Erfassungsgerät ab und übermittelt sie anschließend an das Abrechnungssystem. Die Fernablesung beruht auf einer funkfähigen Messtechnik und einem Datensammlernetzwerk. Auch hier sind die Mess-und Erfassungsgeräte für Wärme (Heizung) und Wasser in den Wohnungen sowie die Strom- und Gaszähler mit Funkmodulen ausgestattet. Sie übermitteln dann in regelmäßigen Abständen die Daten an den Datensammler, der sich z. B. im Flur oder Trepppenhaus befindet. Von dort aus werden die Daten dann gebündelt an einen zentralen Datensammler weitergegeben, der alle Informationen speichert. Von dort aus kann ich als Hausverwalter die Verbrauchswerte zur Kontrolle und Optimierung auch abrufen.

Kabinett beschließt Berufszulassungsregelungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter

Die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfs:

Einführung einer Erlaubnispflicht für WEG-Verwalter in § 34c der Gewerbeordnung
Nachweispflicht von Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen und verbindlicher Sachkundeprüfung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Gewerbliche Wohnungseigentumsverwalter, die bereits sechs Jahre am Markt tätig sind, sollen von der Sachkundeprüfung befreit sein (sog. Alte-Hasen-Regelung)
Pflicht zur Prüfung der Qualifikation der Mitarbeiter, bevor diese tätig werden. Sachkundenachweis aber nicht erforderlich, es genügen Abschlüsse, Zertifikate oder Schulungen privater Bildungsträger und Akademien. (Gilt nur für Mitarbeiter, die aktiv an der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen oder der Erstellung von Wohngeldabrechnungen beteiligt sind. Sekretariatsarbeiten, Buchhaltung oder Personalverantwortliche sind ausgenommen.)
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. setzt sich seit seinem Bestehen für die Einführung von Mindestvoraussetzungen zur Ausübung der Verwaltertätigkeit ein. Dass diese Bemühungen nun endlich von Erfolg gekrönt werden, freut besonders BVI-Präsident Thomas Meier: „Ich begrüße ausdrücklich den Kabinettsbeschluss zur Einführung beruflicher Mindestanforderungen für Immobilienverwalter. Gleichzeitig plädiere ich dafür, den Verbraucherschutz in unserer Branche langfristig noch weiter auszubauen, beispielsweise durch den Nachweis einer Vermögensschaden- und Vertrauensschadenversicherung wie er bei BVI-Mitgliedern bereits Pflicht ist. Ebenso sollten auch die Mietverwalter in die Erlaubnispflicht miteinbezogen werden.“

Das Gesetz wird voraussichtlich zum 1. Quartal 2017 verkündet. Nach der Erarbeitung einer Rechtsverordnung, in der die Kriterien des Sachkundenachweises ausformuliert werden, wird das Gesetz voraussichtlich Ende 2017 in Kraft treten. Mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten haben Immobilienverwalter und Makler die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie von der Sachkunde befreit sind.

Quelle:

BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin

Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de